Lieferkettengesetz in kleinen und mittleren Unternehmen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten sowie seit 1.1. 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.
Zusätzlich sind jedoch viele kleinere Unternehmen als Vertragspartner oder Zulieferer indirekt betroffen.
Die IHK Chemnitz informierte am 09.03.2023 gemeinsam mit der Referentin Michaela Streibelt vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte im Rahmen einen Webinars zum Thema “Lieferkettengesetz in kleinen und mittleren Unternehmen” und gab Antworten auf folgende Fragen:
- Welche Bedeutung hat das LkSG für Unternehmen, die wegen ihrer geringeren Mitarbeiterzahl nicht unmittelbar verpflichtet sind?
- Worauf sollten sich nicht verpflichtete Unternehmen bezüglich der Anforderungen ihrer Kunden einstellen?
- Welche Sorgfaltspflichten sind relevant?
- Wer unterstützt bei Fragen zum LkSG?