Lieferketten, CBAM & Co.
Die EU und Deutschland haben in den vergangenen Jahren diverse Verordnungen die globalen Lieferketten betreffend erlassen. Sie sollen einen Beitrag zur Klimaneutralität des Kontinents und zum Schutz der weltweiten Menschenrechte leisten. Dazu gehören das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte sowie CBAM, der Carbon Border Adjustment Mechanism.
Hinzu kommt die geplante EU-weite Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung - Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).
All diese Verordnungen haben Einfluss auf die Gestaltung der unternehmerischen Lieferketten und ziehen zahlreiche Sorgfalts- und Meldepflichten nach sich. Unternehmen müssen daher frühzeitig prüfen, inwiefern sie von den Verordnungen betroffen sind, gegebenenfalls Beschaffungsalternativen abwägen sowie ein geeignetes Dokumentationssystem aufbauen.
Aktuelles & Informationen
- BAFA prüft LkSG-Berichte erst ab 01.01.26 (Nr. 6477856)
- Was bedeutet das Lieferkettengesetz für KMU? (Nr. 5827784)
- Lieferkettengesetz in kleinen und mittleren Unternehmen (Nr. 5784936)
Kontakt

Wolfgang Reckel
Referent Zoll- und Außenwirtschaft

Uta Eichel
Referentin Außenwirtschaft
Region Vogtland

Margit Borchardt
Sachbearbeiterin mit spezifischer Verantwortung Außenwirtschaft/Zoll
Region Zwickau

Gaby Müller
Sachgebietsverantwortliche Zoll- und Außenwirtschaftsrecht / Bescheinigungen

Marie Reuter
Referentin Regionalentwicklung / Weiterbildung
Region Erzgebirge

Silke Brunn
Sachgebietsverantwortliche Lehrgänge und Seminare / Außenwirtschaft
Region Mittelsachsen