Was bedeutet das Lieferkettengesetz für KMU?
Sind KMU vom Lieferkettengesetz betroffen?
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) - unter 1000 Mitarbeitern – sind nicht direkt von den Regelungen des Lieferkettengesetzes betroffen, daher besteht zunächst keine Pflicht zu deren Umsetzung.
Aber:
Auch ein Mittelständler, der unter dem Schwellenwert liegt, kann trotzdem mittelbar vom Lieferkettengesetz betroffen sein, denn: große Unternehmen mit Sorgfaltspflichten nach dem LkSG wenden sich an Ihre unmittelbaren Zulieferer, also auch KMU, um ihren Prüfpflichten nachzukommen. Dies kann in Form von Fragebögen, Selbstauskünften oder eines Verhaltenskodex (Code of conduct) sein. Zur Beantwortung dieser Fragen müssen KMU entsprechend ihre eigene Lieferkette gut kennen und Risiken einzuschätzen wissen.
Der Vorteil von KMU: in der Regel sind interne Strukturen übersichtlicher als in großen Unternehmen, so dass sie die Risiken entlang ihrer eigenen Lieferkette besser überblicken und einschätzen können.
- Überblick: Lieferkettengesetz in kleineren und mittleren Unternehmen
(Aufzeichnung eines Webinars vom 09.03.2023)
Herausforderungen
- Vertragsverhandlungen mit großen Unternehmenskunden, die u.U. neue Klauseln zu Audits, Garantien oder Vertragsstrafen enthalten können. Ziehen Sie dafür eine geeignete Rechtsberatung heran.
- Einsatz von Software für Prüfvorgänge: es gibt zahlreiche Anbieter, die Risiken automatisiert prüfen, die jedoch aktuell noch nicht zuverlässig genug auswerten können
- Das Lieferkettengesetz enthält eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe wie ‚angemessene …Maßnahmen/Kontrollmechanismen‘; zudem gibt es noch keine praktischen Erfahrungswerte
- Das Lieferkettengesetz hat einen sehr breiten Anwendungsbereich, was eine hohe Transparenz seitens des Unternehmens und der gesamten Lieferkette voraussetzt.
- Hohes Schadensrisiko
Grundsätzlich gilt, dass ein umfassendes Verständnis der eigenen Lieferkette von Vorteil und eine Notwendigkeit für die Zukunft ist – auch für KMU.
Unterstützung für KMU
Der Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte hat speziell einen KMU Kompass entwickelt, mit Hilfe dessen Risiken branchenbezogen analysiert und Strategien entwickelt werden können, um Lieferketten sicher zu gestalten. Weitere Informationsangebote finden Sie in unter der Rubrik Hilfreiche Links und Veranstaltungen zum Thema Lieferketten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hält ebenfalls Informationen für KMU bereit: