EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten

Am 23. Juni 2023 ist die EU-Verordnung Nr. 2023/1115EUDR” (EU Deforestation Regulation) zur Regelung entwaldungsfreier Lieferketten in Kraft getreten. Das Anwendungsdatum ist nach Beschluss des EU-Parlaments auf den 30. Dezember 2025 verschoben worden.
Ziel der Verordnung ist die Verhinderung weiterer Entwaldung beziehungsweise Waldschädigung als einem der Treiber des Klimawandels. Sie ersetzt die Holzhandelsverordnung (EU) Nr. 995/2010.

Aktuelles

Das EU-Parlament und der Rat haben sich am 03.12.24 auf eine Verschiebung der Anwendung der Verordnung um ein Jahr verständigt. Ursprünglich war die Anwendbarkeit der Verordnung für Dezember 2024 vorgesehen. Aufgrund der schwierigen Umsetzbarkeit der Maßnahmen hat das EU-Parlament einem Aufschub um 12 Monate zugestimmt.
Aktuelle Startdaten sind:
  • für große und mittlere Unternehmen: 31.12.2025
  • für Kleinst- und Kleinunternehmen: 30.06.2026
    • als Kleinst- oder Kleinunternehmen müssen mindestens zwei der folgenden Schwellenwerte zutreffen (Stichtag 31.12.2020):
Ungeachtet der Verschiebung sollten sich Unternehmen frühzeitig mit den Compliance-Pflichten in Zusammenhang mit der Entwaldungsverordnung auseinandersetzen und Ihre Lieferketten entsprechend prüfen.
Im April 2025 hat die EU-Kommission neue Leitlinien veröffentlicht, die den bürokratischen Aufwand der Verpflichtungen verringern sollen. So ist unter anderem die Möglichkeit der der jährlichen Abgabe sowie der Wiederverwendung von Sorgfaltserklärungen vorgesehen. Insgesamt soll die Umsetzung damit einfacher und effizienter ablaufen:

Relevante Rohstoffe / Erzeugnisse

Die EUDR-Verordnung reguliert das Inverkehrbringen und Bereitstellen sogenannter relevanter Rohstoffe und Erzeugnisse. Für diese Waren muss eine Sorgfaltserklärung (DDS, Due Diligence Statement) abgegeben werden.
Zu den relevanten Rohstoffe gehören
  • Rinder (z. B. Fleisch, Leder, Häute, Felle)
  • Kakao (z. B. Bohnen, Butter, Schokolade)
  • Kaffee
  • Ölpalme
  • Kautschuk (z. B. Reifen, Schläuche)
  • Soja
  • Holz (z. B. Rohholz, Papier, Möbel)
Unter relevante Erzeugnisse fallen bestimmte, aus den relevanten Rohstoffen hergestellte Waren wie Schokolade, Röstkaffee, Palmkernöl, Luftreifen aus Kautschuk oder Möbel aus Holz. Die Komplettauflistung findet sich in Anhang I der Verordnung.

Pflichten der Unternehmen

Betroffene Unternehmen müssen sicherstellen, dass in Verkehr gebrachte relevante Rohstoffe oder Erzeugnisse entwaldungsfrei sind, gemäß den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und dafür eine Sorgfaltserklärung vorliegt (Artikel 3).
Die Sorgfaltserklärung ist vor dem Inverkehrbringen des Produkts digital über das EU-Portal TRACES zu übermitteln. Wie diese Übermittlung vonstatten geht, erfahren Sie im Menüpunkt ‘Schritt für Schritt: Sorgfaltserklärung einreichen’.

Sorgfaltspflichten

(Artikel 8)
  • Sammlung von Informationen darüber, dass die relevanten Rohstoffe/Erzeugnisse nicht gegen die Verbote in Artikel 3 verstoßen, u.a. Handelsnamen, Menge, Erzeugerland, Geolokalisierung, Lieferantennamen
  • Risikobewertung und Minimierung auf Basis der gesammelten Daten
  • Einrichtung eines Compliance-Systems bzw. Sorgfaltspflichtregelung mit jährlicher Berichtspflicht (außer kleine und mittlere Unternehmen)
  • Informationspflicht gegenüber nachgelagerten Marktteilnehmern
  • Dokumentationspflicht: 5-jährige Aufbewahrungspflicht der Nachweise über die Sorgfaltspflichten
Bei Erzeugerländern mit nachgewiesenen geringen Risiken gelten vereinfachte Sorgfaltspflichten.

Vorbereitungsmaßnahmen

  • Relevantes Erzeugnis: Prüfen Sie, ob Ihre Produkte von der Verordnung betroffen ist – nutzen Sie dafür die in Anhang I aufgeführte Liste relevanter Rohstoffe und Erzeugnisse
  • Relevante Handlung: Prüfen Sie, ob Sie die betroffenen Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen, In Verkehr bringen oder aus der EU ausführen
  • Wenn ja: sind Sie Marktteilnehmer (Importeur, Exporteur, Inverkehrbringer) oder Händler (Gewerblicher Bereitsteller auf dem EU-Markt)?
  • Beginnen Sie rechtzeitig mit der Umsetzung der Maßnahmen – Informationsbeschaffung und Risikobewertung brauchen Zeit!
  • Ermitteln Sie unternehmensinterne Zuständigkeiten
  • Treffen Sie vertragliche Vereinbarungen zur Informationsweitergabe mit Lieferanten
  • Vereinfachungsmöglichkeiten: können Sie andere im Unternehmen etablierte Prüfschritte nutzen oder zusammenfassen, z.B. bezüglich der Sorgfaltspflichten hinsichtlich des Lieferkettengesetzes (LkSG)?

Schritt für Schritt: Sorgfaltserklärung einreichen

Eine ausführliche Anleitung inklusive Screenshots bietet das Benutzerhandbuch für das EUDR-Informationssystem
Hinweis: Die Sorgfaltserklärung muss vor dem Im- oder Export bzw. der Bereitstellung eingereicht werden.
  1. EU Login erstellen: Create an account
  2. Anmeldung mit EU Login im EU-Portal TRACES: Anmeldung - EUDR
  3. Rolle im System wählen als ‘Marktteilnehmer/Unternehmer’ oder ‘Behörde’ (legt die möglichen Aktivitäten in der Anwendung fest)
  4. Unternehmen registrieren
    1. Suche über Unternehmensnamen
      1. bei bereits registrierten Unternehmen: ‘Autorisierungsantrag’ stellen
      2. bei noch nicht im EUDR-System registrierten Unternehmen: ‘Neuen Unternehmer erstellen’ oben rechts anklicken; Pflichtfelder ausfüllen
    2. nach Absenden der Autorisierungsanfrage erfolgt eine automatische Registrierung des Kontos. Dieses ist nach erneutem Login aktiviert.
  5. Startseite/Dashboard der EUDR-Plattform: Nach Anmeldung auf der EUDR-Plattform: im Menü oben links unter ‘Dokumente’ > ‘EU Entwaldung’ auswählen
  6. Sorgfaltserklärung über Schaltfläche ‘Erstellen’ oben rechts einreichen >
  7. Pflichtfelder ausfüllen
    1. Aktivität, Produktart/HS-Code, Menge, Gewicht, Volumen
    2. der Ursprungsort wird entweder manuell über Karte oder durch Hochladen einer GeoJSON-Datei angegeben
  8. Nach dem Speichern wird eine Referenznummer generiert. Diese ist bei der Zollanmeldung anzugeben - Codierung C716 oder C717
Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung BLE: BLE - EU-Informationssystem - EU-Informationssystem: So funktioniert es
EUDR-Tutorial Training (Europäische Kommission) - Englisch mit deutschen Untertiteln

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