Verkehrsprüfungen
Berufskraftfahrer-Qualifizierung
Durch die Umsetzung der EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59 müssen Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um weiterhin dieser Tätigkeit nachgehen zu dürfen. Betroffen sind Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterverkehr sowie von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Dies gilt unabhängig davon, ob die Fahrer als Selbständige oder als Arbeitnehmer im gewerblichen Güterverkehr, Personenverkehr oder im Werkverkehr tätig sind.
Kontakt
Karin Kühn
Sabrina Reisgen
Marita van Rey
Saskia Pionke