Berufskraftfahrerqualifikation
Grundqualifikation: Theoretische und Praktische Prüfung
Die Ablegung der “Grundqualifikation” ist nur denjenigen zu empfehlen, die aufgrund der bestehenden Mindestaltersvorschriften zu einem früheren Zeitpunkt als Fahrer tätig werden wollen.
Im Vergleich zur “beschleunigten Grundqualifikation” ist die “Grundqualifikation” zum einen mit einem relativ hohen Zeitaufwand (theoretische und praktische Prüfung), mit höheren Prüfungsgebühren sowie mit gegebenenfalls zusätzlichen Kosten, zum Beispiel für eine umfangreiche (freiwillige) Prüfungsvorbereitung oder der Anmietung eines Fahrschulfahrzeuges inklusive Fahrlehrer, verbunden.
Regelprüfung
Inhalt
Diese Prüfung müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine IHK-Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr besitzen (siehe “Quereinsteiger”), noch eine Grundqualifikation für den Straßenpersonenverkehr gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (siehe “Umsteiger”) nachweisen können.
Zeitumfang
Der Zeitumfang für die theoretische Prüfung beträgt insgesamt 240 Minuten. Sie enthält Multiple-Choice- und offene Fragen sowie eine Erörterung einer Praxissituation.
Der Zeitumfang für die praktische Prüfung beträgt insgesamt 210 Minuten. Der Zeitumfang der einzelnen Prüfungsteile ist in der Tabelle dargestellt.
Prüfungsteil
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Minuten
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Fahrprüfung
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120 Minuten
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Praktische Prüfung
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30 Minuten
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Bewältigung kritischer Situationen
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maximal 60 Minuten
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Gebühr
Die Gebühr für die Gesamtprüfung beträgt 2.162 Euro. Die Aufteilung der Kosten für eine Wiederholungs- oder Teilprüfung ist in der Tabelle dargestellt.
Wiederholungs-/Teilprüfung
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Prüfungsgebühr
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Theoretische Prüfung
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280 Euro
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Praktische Prüfung
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1.882 Euro
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Quereinsteiger
Inhalt
Die Prüfung reduziert sich um die theoretischen Teile, die bereits Gegenstand der entsprechenden Prüfung nach den Berufszugangsverordnungen für den Güterkraftverkehr oder Straßenpersonenverkehr waren.
Zulassungsvoraussetzung
Das Original des IHK-Fachkundenachweises der jeweiligen Berufszugangsverordnung ist vorzulegen.
Zeitumfang
Der Zeitumfang für die theoretische Prüfung beträgt insgesamt 170 Minuten. Sie enthält Multiple-Choice- und offene Fragen sowie eine Erörterung einer Praxissituation.
Der Zeitumfang für die praktische Prüfung beträgt insgesamt 210 Minuten. Der Zeitumfang der einzelnen Prüfungsteile ist in der Tabelle dargestellt.
Prüfungsteil
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Minuten
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Fahrprüfung
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120 Minuten
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Praktische Prüfung
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30 Minuten
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Bewältigung kritischer Situationen
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maximal 60 Minuten
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Gebühr
Die Gebühr für die Gesamtprüfung beträgt 2.138 Euro Die Aufteilung der Kosten für eine Wiederholungs- oder Teilprüfung ist in der Tabelle dargestellt.
Wiederholungs-/Teilprüfung
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Prüfungsgebühr
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Theoretische Prüfung
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256 Euro
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Praktische Prüfung
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1.882 Euro
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Umsteiger
Inhalt
Diese Prüfung kann von Fahrern abgelegt werden, die bereits eine Grundqualifikation gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz für die andere Verkehrsart (Güter oder Personen) verfügen. Die Prüfung wird reduziert um die theoretischen und praktischen Teile, die bereits Gegenstand der Prüfung bei der ersten Grundqualifikation waren (gemäß § 3 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung).
Zulassungsvoraussetzung
- Nachweis einer (beschleunigten) Grundqualifikation/Regelprüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
- einen Führerschein mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 für die Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
- einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist: C1, C1E, C, CE (vor dem 10.09.2009 erworben) bzw. D1, D1E, D, DE (vor dem 10.09.2008 erworben).
Zeitumfang
Der Zeitumfang für die theoretische Prüfung beträgt insgesamt 110 Minuten. Sie enthält Multiple-Choice- und offene Fragen sowie eine Erörterung einer Praxissituation.
Der Zeitumfang für die praktische Prüfung beträgt insgesamt 120 Minuten. Der Zeitumfang der einzelnen Prüfungsteile ist in der Tabelle dargestellt.
Prüfungsteil
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Minuten
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---|---|
Fahrprüfung
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60 Minuten
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Praktische Prüfung
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30 Minuten
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Bewältigung kritischer Situationen
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maximal 30 Minuten
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Gebühr
Die Gebühr für die Gesamtprüfung beträgt 1.697 Euro. Die Aufteilung der Kosten für eine Wiederholungs- oder Teilprüfung ist in der Tabelle dargestellt.
Wiederholungs-/Teilprüfung
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Prüfungsgebühr
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Theoretische Prüfung
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231 Euro
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Praktische Prüfung
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1.466 Euro
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Hinweis: Praktische Prüfung
Bei allen drei Varianten der Grundqualifikation muss neben der theoretischen Prüfung auch eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die praktische Prüfung wird grundsätzlich auf einem von Ihnen zu stellenden Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausstattung) inklusive eines Fahrlehrers abgenommen. Sofern Sie an der Ablegung interessiert sind, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Hinweis: Prüfungsvorbereitung
Im Vergleich zur “beschleunigten Grundqualifikation” ist die Prüfungsdauer der “Grundqualifikation” bedeutend umfangreicher (vier Stunden Theorie/3,5 Stunden Praxis) und mit höheren Prüfungsgebühren verbunden. Art und Umfang der Vorbereitung sind bei dieser Prüfungsart jedoch freigestellt, das heißt, der Besuch einer Schulung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Teilnahme an der Prüfung macht jedoch eine eingehende Prüfungsvorbereitung – sei es durch Selbststudium oder den Besuch einer Schulung - erforderlich.
Eine Liste der Schulungsveranstalter, die einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Grundqualifikation anbieten, können Sie gerne per E-Mail - bkf@aachen.ihk.de anfordern.