Berufskraftfahrerqualifikation
Prüfung: Information und Anmeldung
- 1. Prüfungstermine und Anmeldung
- 2. Örtliche Zuständigkeit
- 3. Prüfungsvarianten
- 4. Prüfungsinhalte
- 5. Fragenfundus
- 6. Prüfungsgebühr
- 7. Schulungen/Anerkannte Ausbildungsstätten
- 8. Rechtsgrundlagen
- 9. Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung
- 10. Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer
1. Prüfungstermine und Anmeldung
Die schriftlichen Prüfungen der beschleunigten Grundqualifikation nach BKrFQG werden an folgenden Terminen durchgeführt:
schriftlich
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Anmeldeschluss
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30.09.2024
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09.09.2024
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04.11.2024
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14.10.2024
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09.12.2024
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18.11.2024
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07.01.2025
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17.12.2024
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03.02.2025
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13.01.2025
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05.03.2024
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12.02.2025
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31.03.2024
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10.03.2025
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25.04.2024
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04.04.2024
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2. Örtliche Zuständigkeit
Die IHK Aachen ist zuständig für Teilnehmer mit Hauptwohnsitz in den Regionen Aachen, Düren, Euskirchen oder Heinsberg. Der Anmeldung ist eine Kopie des Lichtbildausweises mit aktueller Wohnortangabe beizufügen. Bei fehlender oder abweichender Wohnortangabe ist zusätzlich eine aktuelle amtliche Meldebestätigung beizufügen. Nicht benötigte Daten auf der uns zur Verfügung gestellten Kopie Ihres Lichtbildausweises können von Ihnen geschwärzt werden. Benötigt werden folgende Daten: Name, Vorname, Anschrift Wohnort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geburtsort, Passbild.
3. Prüfungsvarianten
Die Prüfung zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation unterscheidet zunächst den Tätigkeitsbereich – Güter- oder Personenverkehr – des Fahrers. Es werden zwei Prüfungsarten unterschieden:
- Die beschleunigte Grundqualifikation (Theoretische Prüfung) und
- die Grundqualifikation (Theoretische Prüfung und Praktische Prüfung).
Welche Prüfungsart abgelegt werden muss, hängt vom Einsatzbereich und Alter ab.
3.1 Güterkraftverkehr
Fahrerlaubnisklasse
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Mindestalter bei Grundqualifikation
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Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation
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C/CE
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18 Jahre
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21 Jahre
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C1/C1E
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18 Jahre
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18 Jahre
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3.2 Personenverkehr
Fahrerlaubnisklasse
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Mindestalter bei Grundqualifikation
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Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation
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D/DE
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21 Jahre
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21 Jahre
(Linienverkehr bis 50 km) |
23 Jahre
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D1/D1E
(bis 16 Sitzplätze)
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21 Jahre
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21 Jahre
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Sofern spezielle Qualifikationsnachweise vorgelegt werden können, sind zudem zwei erleichternde Prüfungsvarianten – Quereinsteiger oder Umsteiger – möglich.
4. Prüfungsinhalte
Die Inhalte der Schulungen ergeben sich aus Anlage 1 zur Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) und umfassen schwerpunktmäßig drei Kenntnisbereiche:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Getrennt nach den Verkehrsarten wurden die Kenntnisbereiche im Orientierungsrahmen Güterkraftverkehr und Orientierungsrahmen Personenverkehr konkretisiert.
5. Fragenfundus
Der Fragenfundus ist (ohne Lösungshinweis) auf der Internetseite unserer Dachorganisation, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, veröffentlicht. Sie finden diese nach Verkehrsarten getrennt unter folgendem Link:
- Fragenfundus Berufskraftfahrerqualifikation Güterverkehr
- Fragenfundus Berufskraftfahrerqualifikation Personenverkehr
6. Prüfungsgebühr
Die Höhe der Prüfungsgebühr hängt von der Prüfungsvariante ab und richtet sich nach dem gültigen Gebührentarif der IHK. Der Anspruch auf Entrichtung der Gebühr entsteht mit dem Eingang der Anmeldung.
7. Schulungen/Anerkannte Ausbildungsstätten
Schulungen der beschleunigten Grundqualifikation können nur bei staatlich anerkannten Ausbildungsstätten besucht werden. Zuständige Behörde in unserem IHK-Bezirk für die Anerkennung von Ausbildungsstätten ist die Bezirksregierung Köln, Dezernat 25 – Verkehr, René Rudolph, Tel. 0221 147-3689, Email rene.rudolph@bezreg-koeln.nrw.de.
Hinweis: Bislang gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätten, wie zum Beispiel Fahrschulen, können längstens bis zum 2. Dezember 2022 entsprechende Schulungen durchführen. Spätestens dann brauchen auch sie eine staatliche Anerkennung.
8. Rechtsgrundlagen
- Die Europäische Richtlinie (EU) 2018/ 645 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2003/59 wurde in Deutschland durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung in nationales Recht umgesetzt.
- Prüfung und Bewertung der Prüfungsleistung erfolgen aufgrund einer von der IHK erlassenen "Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer/Fahrerinnen im Güterkraft- und Personenverkehr" verbunden mit der Verwaltungsvorschrift "Gemeinsame Richtlinien der Industrie- und Handelskammern". Diese Richtlinie können Sie bei Interesse gerne per E-Mail an bkf@aachen.ihk.de bei uns anfordern.
9. Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung
Bei Verlust Ihrer Bescheinigung können Sie über einen Online-Antrag die Ersatzbescheinigung beantragen.
10. Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer
Was ist bei der Berufskraftfahrerqualifikation zu berücksichtigen? Die Regeln zur Berufskraftfahrerqualifikation sind sehr umfangreich. Einige wichtige Punkte haben wir hier für Sie zusammengefasst.