Berufskraftfahrerqualifikation

Prüfung: Information und Anmeldung

1. Prüfungstermine und Anmeldung

Die schriftlichen Prüfungen der beschleunigten Grundqualifikation nach BKrFQG werden an folgenden Terminen durchgeführt:
schriftlich
Anmeldeschluss
30.09.2024
09.09.2024
04.11.2024
14.10.2024
09.12.2024
18.11.2024
07.01.2025
17.12.2024
03.02.2025
13.01.2025
05.03.2024
12.02.2025
31.03.2024
10.03.2025
25.04.2024
04.04.2024

2. Örtliche Zuständigkeit

Die IHK Aachen ist zuständig für Teilnehmer mit Hauptwohnsitz in den Regionen Aachen, Düren, Euskirchen oder Heinsberg. Der Anmeldung ist eine Kopie des Lichtbildausweises mit aktueller Wohnortangabe beizufügen. Bei fehlender oder abweichender Wohnortangabe ist zusätzlich eine aktuelle amtliche Meldebestätigung beizufügen. Nicht benötigte Daten auf der uns zur Verfügung gestellten Kopie Ihres Lichtbildausweises können von Ihnen geschwärzt werden. Benötigt werden folgende Daten: Name, Vorname, Anschrift Wohnort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geburtsort, Passbild.

3. Prüfungsvarianten

Die Prüfung zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation unterscheidet zunächst den Tätigkeitsbereich – Güter- oder Personenverkehr – des Fahrers. Es werden zwei Prüfungsarten unterschieden:
Welche Prüfungsart abgelegt werden muss, hängt vom Einsatzbereich und Alter ab.

3.1 Güterkraftverkehr

Fahrerlaubnisklasse
Mindestalter bei Grundqualifikation
Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation
C/CE
18 Jahre
21 Jahre
C1/C1E
18 Jahre
18 Jahre

3.2 Personenverkehr

Fahrerlaubnisklasse
Mindestalter bei Grundqualifikation
Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation
D/DE
21 Jahre
21 Jahre
(Linienverkehr bis 50 km)
23 Jahre
D1/D1E
(bis 16 Sitzplätze)
21 Jahre
21 Jahre
Sofern spezielle Qualifikationsnachweise vorgelegt werden können, sind zudem zwei erleichternde Prüfungsvarianten – Quereinsteiger oder Umsteiger – möglich.

4. Prüfungsinhalte

Die Inhalte der Schulungen ergeben sich aus Anlage 1 zur Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) und umfassen schwerpunktmäßig drei Kenntnisbereiche:
  1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  2. Anwendung der Vorschriften
  3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Getrennt nach den Verkehrsarten wurden die Kenntnisbereiche im Orientierungsrahmen Güterkraftverkehr und Orientierungsrahmen Personenverkehr konkretisiert.

5. Fragenfundus

Der Fragenfundus ist (ohne Lösungshinweis) auf der Internetseite unserer Dachorganisation, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, veröffentlicht. Sie finden diese nach Verkehrsarten getrennt unter folgendem Link:

6. Prüfungsgebühr

Die Höhe der Prüfungsgebühr hängt von der Prüfungsvariante ab und richtet sich nach dem gültigen Gebührentarif der IHK. Der Anspruch auf Entrichtung der Gebühr entsteht mit dem Eingang der Anmeldung.

7. Schulungen/Anerkannte Ausbildungsstätten

Schulungen der beschleunigten Grundqualifikation können nur bei staatlich anerkannten Ausbildungsstätten besucht werden. Zuständige Behörde in unserem IHK-Bezirk für die Anerkennung von Ausbildungsstätten ist die Bezirksregierung Köln, Dezernat 25 – Verkehr, René Rudolph, Tel. 0221 147-3689, Email rene.rudolph@bezreg-koeln.nrw.de.
Hinweis: Bislang gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätten, wie zum Beispiel Fahrschulen, können längstens bis zum 2. Dezember 2022 entsprechende Schulungen durchführen. Spätestens dann brauchen auch sie eine staatliche Anerkennung.

8. Rechtsgrundlagen

9. Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung

Bei Verlust Ihrer Bescheinigung können Sie über einen Online-Antrag die Ersatzbescheinigung beantragen.

10. Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer

Was ist bei der ‎Berufskraftfahrerqualifikation zu berücksichtigen?‎ Die Regeln zur Berufskraftfahrerqualifikation sind sehr umfangreich. Einige wichtige Punkte haben wir hier für Sie zusammengefasst.