Berufskraftfahrerqualifikation
Beschleunigte Grundqualifikation - Theoretische Prüfung
Regelprüfung
Inhalt
Diese – lediglich schriftliche - Prüfung müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine IHK-Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen (siehe “Quereinsteiger”), noch eine Grundqualifikation für den Güterkraft- oder Straßenpersonenverkehr (siehe “Umsteiger”) nachweisen können.
Obligatorisch ist der Besuch einer Schulung bei einer gemäß § 7 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz anerkannten Ausbildungsstätte. Die Schulung muss laut § 2 Absatz 2 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz einen Umfang von 140 Stunden zu je 60 Minuten (gemäß § 2 Absatz 3 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, davon mindestens zehn Stunden Fahrpraxis) haben.
Zulassungsvoraussetzung
Das Original des Schulungsnachweises einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 7 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung ist vorzulegen.
Zeitumfang
Der Zeitumfang für die theoretische Prüfung beträgt 90 Minuten mit offenen Fragen (30 Prozent) und Single- oder Multiple-Choice Aufgaben (70 Prozent).
Gebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 183 Euro.
Quereinsteiger
Inhalt
Diese – lediglich schriftliche - Prüfung reduziert sich um die theoretischen Teile, die bereits Gegenstand der entsprechenden Prüfung nach den Berufszugangsverordnungen für den Güterkraftverkehr oder Straßenpersonenverkehr waren.
Obligatorisch ist der Besuch einer Schulung bei einer gemäß § 7 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz anerkannten Ausbildungsstätte. Der Umfang der Schulung umfasst 96 Stunden (zu je 60 Minuten, davon mindestens zehn Stunden Fahrpraxis).
Zulassungsvoraussetzung
- Original des Schulungsnachweises einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 7 Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung,
- Kopie des IHK-Fachkundenachweises der jeweiligen Berufszugangsverordnung.
Zeitumfang
Der Zeitaufwand für die theoretische Prüfung beträgt 60 Minuten mit offenen Fragen (30 Prozent) und Single- oder Multiple-Choice Aufgaben (70 Prozent).
Gebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 175 Euro.
Umsteiger
Inhalt
Diese – lediglich schriftliche - Prüfung kann von Fahrern abgelegt werden, die bereits eine Grundqualifikation gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz für die andere Verkehrsart (Güter oder Personen) verfügen. Die Prüfung wird reduziert um die theoretischen Teile, die bereits Gegenstand der Prüfung bei der ersten Grundqualifikation waren.
Obligatorisch ist der Besuch einer Schulung bei einer gemäß § 7 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz anerkannten Ausbildungsstätte. Die Schulung muss einen Umfang von 35 Stunden (zu je 60 Minuten, davon mindestens 2,5 Stunden Fahrpraxis) haben.
Zulassungsvoraussetzung
- Original des Schulungsnachweises einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 7 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung,
- Nachweis einer (beschleunigten) Grundqualifikation/Regelprüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
- einen Führerschein mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 für die Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
- einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist: C1, C1E, C, CE (vor dem 10. September 2009 erworben) beziehungsweise D1, D1E, D, DE (vor dem 10.9.2008 erworben).
Zeitumfang
Der Zeitumfang für die theoretische Prüfung beträgt 45 Minuten mit offenen Fragen (30 Prozent) und Single- oder Multiple-Choice Aufgaben (70 Prozent).
Gebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 169 Euro.