Fachartikel

Wissenswertes rund um die Integration von Flüchtlingen in Arbeit

Die IHKs sind seit 2015 bundesweit aktiv, um Geflüchtete in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen. Über 100 IHK-Ansprechpartner leisten bei allen Fragen rund um Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund Unterstützung.
Die IHKs beraten und informieren Betriebe über die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einstellen von Flüchtlingen, helfen jungen Menschen bei der Berufsorientierung und vermitteln sie in Einstiegsqualifizierung und Ausbildung. Außerdem stehen die IHKs Unternehmen und Flüchtlingen zur Seite, wenn es um Themen wie Spracherwerb, Kompetenzerfassung, Begleitung während der Ausbildung sowie Prüfungsvorbereitung geht. Seit 2022 helfen sie auch bei der Arbeitsmarktintegration von ukrainischen Flüchtlingen.

Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge

Das „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ ist das deutschlandweit größte Unternehmensnetzwerk für die Beschäftigung von Menschen mit Fluchthintergrund. Es wurde 2016 als gemeinsame Initiative der DIHK und des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem Ziel gegründet, Unternehmen aller Branchen und Größen bei ihrem Engagement für Flüchtlinge zu unterstützen und zu vernetzen. Seitdem sind mehr als 3.900 Unternehmen dem Netzwerk beigetreten. Sie stoßen immer wieder auf ganz unterschiedliche Fragestellungen: Was muss ich rechtlich beachten? Was hilft mir dabei, die Qualifikation von Geflüchteten einzuschätzen? Wie lässt sich der Start in die Beschäftigung erfolgreich gestalten? Wie können die Verständigung im Team und der Spracherwerb gefördert werden? Dort setzt die Arbeit des Netzwerks an: Zentrale Aufgabe ist es, Wissen und praktische Erfahrungen zu bündeln und für andere Unternehmen, Organisationen und Ehrenamtliche aufzubereiten. Das Netzwerk informiert online unter www.unternehmen-integrierenfluechtlinge. de sowie in vielfältigen Publikationen und organisiert Veranstaltungen, die digital und vor Ort Know-how vermitteln und Austausch ermöglichen. Es ist aber auch für schwierige Einzelfälle zu erreichen und macht das Engagement der Unternehmen zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter öffentlich sichtbar.
Seit 2022 sind alle Themen rund um die Beschäftigung von ukrainischen Flüchtlingen zu einem weiteren Schwerpunkt geworden: Mit Info-Materialien und Webinar-Angeboten informiert das Netzwerk über Hilfsmöglichkeiten und aktuelle rechtliche Entwicklungen. Als Startpunkt dient etwa eine Checkliste mit Hinweisen, wie die Anstellung von Flüchtlingen aus der Ukraine gelingen kann. Beim Lernen der Fachsprache helfen zudem für viele Branchen Sprachflyer – mit Vokabellisten in Ukrainisch sowie vielen weiteren Herkunftssprachen von Flüchtlingen. Die Mitgliedschaft im „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ und alle Angebote sind kostenfrei nutzbar. Hier geht es zur Registrierung: www.nuif.de/registrieren.

Sprache berufsbegleitend erlernen

Im Rahmen des Programms Job-Turbo hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum 1. Februar 2024 arbeitsplatzorientierte Job-Berufssprachkurse eingeführt. Das neue Kursformat soll Sprachkenntnisse vermitteln, die für den konkreten Arbeitsalltag unmittelbar relevant und stärker an den Bedarfen von Betrieben und Beschäftigten ausgerichtet sind. Ziel ist es, den berufsbegleitenden Spracherwerb für Beschäftigte und Unternehmen attraktiver zu gestalten und den Einstieg im Betrieb auch bei noch geringeren Deutschkenntnissen zum Erfolg zu führen. Die Job-Berufssprachkurse können direkt in den Unternehmen oder virtuell stattfinden und dadurch idealerweise in den Berufsalltag eingebaut werden. Weitere Infos gibt es online unter www.bamf.de.

Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge aus der Ukraine

Der Rat der EU hat im Oktober 2023 den vorübergehenden Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2025 verlängert. Die Anwendung in Deutschland sieht vor, dass Aufenthaltserlaubnisse, die am 1. Februar 2024 gültig sind, automatisch ohne Verlängerung durch die Ausländerbehörden bis zum 4. März 2025 ihre Gültigkeit beibehalten. Damit besteht der Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zu den anderen Leistungen im Rahmen des vorübergehenden Schutzes weiterhin fort. Weitere Informationen hierzu sind auf dem zentralen Hilfsportal der Bundesregierung für Flüchtlinge aus der Ukraine zu finden: www.germany4ukraine.de.
DIHK