Knapp drei Millionen Unternehmen in Deutschland zählen zu den sogenannten Kleinstunternehmen; also Unternehmen, die nach gängiger Definition der Europäischen Kommission bei einem Jahresumsatz von bis zu 2 Millionen Euro weniger als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Damit stellen sie mit 84,9 Prozent eindeutig die große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland dar.
Sie sind ebenso wie kleine, mittlere und Großunternehmen in allen Bereichen der deutschen Wirtschaft vertreten. Besonders viele Kleinstunternehmen sind jedoch im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (15,9 Prozent), im Handel (15,8 Prozent) oder im Baugewerbe (11,4 Prozent) tätig. Dabei ist der Handel für die Kleinstunternehmen von der größten Bedeutung. In einigen Wirtschaftsbereichen erzielen Kleinstunternehmen insgesamt durchaus höhere Umsatzanteile als ihre größeren Mitbewerber – beispielsweise im Bau- oder Gastgewerbe, aber gerade auch bei der Erbringung sonstiger Dienstleistungen.
Mehr als die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer sind in KMUs tätig
Der Erfolg dieser Arbeitsleistung wird von rund fünf Millionen der rund 35,7 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland erbracht, die in Kleinstunternehmen arbeiten. Insgesamt ist mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland (19,1 Millionen Personen) in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) tätig. Rund 16,2 Millionen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den KMUs sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, etwa 2,9 Millionen werden hingegen geringfügig entlohnt. Besonders hoch ist dabei mit 26,1 Prozent der Anteil der geringfügig entlohnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an allen Beschäftigten in den Kleinstunternehmen. Bei Unternehmen von Selbstständigen, die keine weiteren Personen beschäftigen, handelt es sich streng genommen auch um Kleinstunternehmen. Rund 1,8 Millionen dieser sogenannten Solo Selbstständigen gibt es laut Mikrozensus. Oder anders ausgedrückt: Gut jeder zweite Selbstständige in Deutschland beschäftigt keine weiteren Personen im eigenen Unternehmen. Am häufigsten sind die Solo- Selbstständigen im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (rund 16 Prozent), im Gesundheits- und Sozialwesen (rund 11 Prozent), im Handel (rund 9 Prozent), im Bereich der sonstigen privaten Dienstleistungen (rund 9 Prozent) und im Baugewerbe (rund 9 Prozent) anzutreffen. Und auch wenn sich Solo-Selbstständige vielleicht selbst nicht zum Mittelstand zählen, gehören sie genauso dazu wie die unabhängigen Kleinstunternehmen. Denn nach Auffassung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn sind – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten beziehungsweise der Unternehmensgröße – alle von ihren Eigentümerinnen und Eigentümern geführten Unternehmen dem Mittelstand zuzuordnen.
Den Kleinstunternehmen fehlt zunehmend der Nachwuchs
Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels kommt der innerbetrieblichen Ausbildung eine zentrale Rolle bei der Deckung des Personalbedarfs zu. Allerdings geraten im Wettstreit um die Azubis die Kleinstunternehmen zunehmend ins Hintertreffen: So waren Ende 2023 in diesen Betrieben 3,4 Prozent weniger Auszubildende beschäftigt als ein Jahr zuvor, obwohl insgesamt die Anzahl der Azubis wieder gestiegen ist. In den Großbetrieben (250 und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) erhöhte sich hingegen im gleichen Zeitraum ihre Anzahl um 2,9 Prozent. Rein statistisch betrachtet sinkt zwar auch die Anzahl der Ausbildungsbetriebe unter den Kleinstbetrieben kontinuierlich. Gleichwohl ist dies nicht unmittelbar auf eine sinkende Ausbildungsbereitschaft der Kleinstbetriebe zurückzuführen. Vielmehr bieten diese häufig nur einen einzigen Ausbildungsplatz an. Ist dieser am Jahresende nicht besetzt, fallen sie als Ausbildungsbetrieb aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit heraus. Dadurch entsteht aber der Eindruck, sie würden weniger ausbilden. Ein weiteres Problem für die Kleinstbetriebe ist, dass die Auszubildenden häufiger als in mittleren und großen Betrieben nach der Probezeit ihre Verträge kündigen – oder trotz Übernahmegarantie diese nach dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss verlassen. Auf Dauer besteht daher die Gefahr, dass immer mehr Kleinstbetriebe ihren Fachkräftebedarf nicht mehr über ihre eigene betriebliche Berufsausbildung decken können. Bleibt zu hoffen, dass sie – im Gegensatz zu den Tante-Emma- Läden – ihre Attraktivität im Hinblick auf die Zukunft wieder steigern können.
Dr. André Pahnke, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn