Global Mobility
Homeoffice-Regeln nach Ländern
Wenn deutsche Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern gestatten, ihre Arbeit aus dem Ausland zu erbringen, sind viele spezifische rechtliche und steuerliche Regelungen zu beachten, die sich je nach Zielland teilweise erheblich unterscheiden.
Mobiles Arbeiten gehört mittlerweile in vielen Branchen bereits zum Arbeitsalltag. In der Regel sind jedoch nur Einsätze in Inland arbeitsvertraglich abgedeckt. Es zeigt sich jedoch ein allgemeiner Trend, dass viele Arbeitnehmer nicht mehr nur innerhalb Deutschlands mobil arbeiten wollen, sondern ihren Arbeitsplatz gerne ins Ausland verlagern möchten. Dabei sind kurzfristige Aufenthalte bspw. im Rahmen einer “Workation” bei vielen Arbeitnehmern ebenso beliebt wie der langfristige Umzug ins Ausland.
Dabei sind allerdings weitreichende Regelungen in den jeweiligen Zielländern zu beachten. So müssen unabhängig von der Länge des Aufenthalts und möglicherweise abweichenden Bestimmungen im Arbeitsvertrag in der Regel die zwingenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Das betrifft neben Mindestlöhnen auch Höchstarbeits- und Ruhzeiten sowie Anforderungen an die Arbeitssicherheit. Ebenso sind oft branchenspezifische Tarifverträge zu beachten. Daneben gibt es auch auf steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Ebene oft Besonderheiten zu beachten. Außerhalb der Europäischen Union stellen zudem arbeits- und aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen hohe Hürden für viele EU-Bürger dar.
Eine regelmäßig erweiterte Liste mit den wichtigsten arbeits-, sozial und steuerrechtlichen Regelungen in den wichtigsten Zielländern findet sich hier:
- Dänemark (Nr. 6058548)
- Frankreich (Nr. 6104634)
- Italien (Nr. 6100018)
- Niederlande (Nr. 6100014)
- Polen (Nr. 6100546)
- Spanien (Nr. 6104638)
- Thailand (Nr. 6058546)