Waren vorübergehend ausführen
Carnet ATA/CPD
Mit dem Carnet ATA können Sie Waren vorübergehend in mehr als 70 Länder einführen ohne Abgaben zu leisten. Die IHK erklärt wann, wo und wie ein Carnet möglich ist.
Bestimmungen für Empfangsland
Länderbestimmungen Carnet ATA
Wer ein Carnet ATA nutzt, sollte prüfen, ob für sein Empfangsland besondere Bestimmungen gelten.
- Saudi-Arabien: Carnet seit 1. Juni 2024 möglich (Nr. 6178770)
- Peru: Carnet seit 30. April 2024 möglich (Nr. 6178722)
- Vietnam: Carnet seit 1. Mai 2022 möglich (Nr. 5523458)
- China: Carnets für Berufsausrüstung und Warenmuster (Nr. 675264)
- Südafrika: Autorisierte Zollstellen (Nr. 675276)
- Türkei: Überbeglaubigte Vollmacht erforderlich (Nr. 675278)
- VAE: Carnet für Messen und Ausstellungen möglich (Nr. 675274)
Kontakt
Zoll; Exportkontrolle
Außenwirtschafts-Service
Andrea Schock
Ute Minßen
Monika Oppel
Verena Feist