Carnet ATA

Saudi-Arabien: Carnet seit 1. Juni 2024 möglich

Saudi-Arabien hat den Anwendungsbereich von Carnet ATA erweitert: Seit dem 1. Juli 2024 können auch für die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung, Warenmuster sowie Waren für Unterricht, wissenschaftliche und kulturelle Zwecke Carnets verwendet werden.
Bereits seit dem 1. Juni 2024 war der vorübergehende Import von Messe- und Ausstellungsgütern mit dem Carnet möglich. Die Abgabe einer Sicherheit beim dortigen Zoll entfällt. Eine Vorab-Anmeldung ist verpflichtend!

Was ist zu beachten

  • Akzeptierte Sprachen sind Englisch und Arabisch
  • Carnets sind über ein obligatorisches Genehmigungsverfahren vor der Einfuhr anzumelden!
IHK-Empfehlung
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer IHK in Verbindung, um Details vorab zu besprechen!