Elektronische Antragstellung
Carnets ATA/CPD beantragen
1. Carnet ATA/CPD – so geht’s
Das internationale Zollpassierscheinheft Carnet ATA können Sie ganz einfach elektronisch beantragen. Ihr einfacher Weg zum Carnet:
- Im e-ata-System Ihrer IHK registrieren.
- Nach Freigabe durch die IHK: Carnet elektronisch beantragen.
- Bei Fragen: Dialog mit der IHK über das e-ata-System.
- Sobald Antrag vollständig und korrekt vorliegt: Ausdruck durch die IHK.
- Sie erhalten das fertige Dokument (Abholung oder Postversand).
- Sie müssen nur noch unterschreiben.
2. Technische Voraussetzungen
Um Carnets online zu beantragen, benötigen Sie:
- Internet-Anschluss
- PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
Bitte einen aktuellen Browser verwenden, zum Beispiel Microsoft Edge, Google Chrome oder Safari. Mozilla Firefox oder Internet Explorer sind ungeeignet. - Zugang zum e-ata-System
3. Zugang zum e-ata-System und Registrierung
- Mitglieder der IHK Region Stuttgart kommen über diesen Link direkt zum e-ata-System der IHK Region Stuttgart.
- Mitglieder anderer IHKs wählen den e-ata-System ihrer zuständigen IHK aus.
Informationen zur Registrierung und zum Berechtigungssystem finden Sie im Handbuch Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1077 KB)
4. Carnets elektronisch beantragen
Nach Registrierung im e-ata-System und Freischaltung durch die IHK können Sie Carnets elektronisch beantragen. Informationen hierzu finden Sie im Handbuch Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1077 KB)
Sie haben Fragen zum Zollverfahren Carnet ATA/CPD und zur elektronischen Antragstellung? Wenden Sie sich an Ihre IHK. Wir beraten Sie gerne!
5. Bearbeitungszeit bei der IHK
Die IHK stellt Carnets innerhalb von maximal drei Werktagen aus, gerechnet ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antrag vollständig und fehlerfrei vorliegt. Sie entscheiden, ob Sie das ausgestellte Dokument abholen oder wir es Ihnen zuschicken.
6. Sie haben das Carnet von Ihrer IHK erhalten – wie geht es weiter?
- Bitte unterschreiben Sie das Carnet in Feld J.
- Legen Sie Ware und Carnet Ihrem zuständigen Binnenzollamt vor.
- Erst wenn das Zollamt mit seinem Siegel bestätigt hat, dass Ware und Carnet übereinstimmen, können Sie das Dokument an der Grenze vorlegen.
- Unterwegs denken Sie bitte daran, das Carnet sowohl dem EU-Grenzzoll als auch dem Zoll im Drittland vorzulegen und sich jeden Grenzübertritt bestätigen zu lassen.
- Die Checkliste für Carnet-Reisende (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 173 KB) beschreibt alle an den Zollstellen vorzunehmenden Schritte.