Carnet ATA

Vietnam: Carnet seit 1. Mai 2022 möglich

Vietnam ist das 79. Land, das dem Carnet ATA-Abkommen beigetreten ist. Genutzt werden kann das Carnet für Ausstellungen und Messen, Veranstaltungen ähnlicher Art. Für Verkaufsmessen oder Vermietungsgeschäfte müssen andere Zollverfahren eingesetzt werden.

Was ist zu beachten:

  • Kein Entfernen der Waren vom Veranstaltungsgelände zu anderen Zwecken
  • Postversand und Transit sind nicht erlaubt
  • Wird in Feld B der Reisende/Vertreter nicht namentlich genannt, so ist eine vom Carnet-Inhaber in englischer Sprache ausgestellte Vollmacht mit dem Carnet vorzulegen
  • Teileinfuhr unter bestimmten Voraussetzungen möglich: wenn die Ware anhand der Positionsnummer eindeutig identifizierbar ist und die eingeführten Waren in einer Sendung wieder ausgeführt wird. Sind mehrere Teile unter einer Position aufgeführt, müssen diese komplett ein- und wiederausgeführt werden
  • Alle Zollämter fertigen Carnets ab
IHK-Empfehlung
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer IHK in Verbindung, um die Details vorab zu besprechen!