Carnet ATA
Vietnam: Carnet seit 1. Mai 2022 möglich
Vietnam ist das 79. Land, das dem Carnet ATA-Abkommen beigetreten ist. Genutzt werden kann das Carnet für Ausstellungen und Messen, Veranstaltungen ähnlicher Art. Für Verkaufsmessen oder Vermietungsgeschäfte müssen andere Zollverfahren eingesetzt werden.
Was ist zu beachten:
- Kein Entfernen der Waren vom Veranstaltungsgelände zu anderen Zwecken
- Postversand und Transit sind nicht erlaubt
- Wird in Feld B der Reisende/Vertreter nicht namentlich genannt, so ist eine vom Carnet-Inhaber in englischer Sprache ausgestellte Vollmacht mit dem Carnet vorzulegen
- Teileinfuhr unter bestimmten Voraussetzungen möglich: wenn die Ware anhand der Positionsnummer eindeutig identifizierbar ist und die eingeführten Waren in einer Sendung wieder ausgeführt wird. Sind mehrere Teile unter einer Position aufgeführt, müssen diese komplett ein- und wiederausgeführt werden
- Alle Zollämter fertigen Carnets ab
IHK-Empfehlung
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer IHK in Verbindung, um die Details vorab zu besprechen!
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer IHK in Verbindung, um die Details vorab zu besprechen!