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Was Sie als Unternehmen bei ausländischen Fahrern mit Führerscheinen aus EU-und Drittstaaten beachten sollten, erfahren Sie hier.
Unternehmen, die Fahrerinnen und Fahrer für grenzüberschreitende Leistungserbringungen einsetzen, müssen ab dem 2. Februar 2022 die neuen spezialgesetzlichen Entsenderegeln einhalten.
Jeder Unternehmer, der sogenannte selbstständige Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug beschäftigt, muss wissen: Aus Sicht der Rentenversicherungsträger und Krankenkassen ist auch der selbstständige Kraftfahrer ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer.
Um die Vorgaben der EU-Richtlinie 2002/15/EG in nationales Recht umzusetzen, hat der Gesetzgeber ein spezielles Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern verfasst. Werkverkehrsunternehmen sind nicht betroffen.
Lkw-Fahrer aus so genannten Drittstaaten, die in der EU zugelassene Lkw führen, müssen im grenzüberschreitenden Verkehr eine Fahrerbescheinigung mitführen. Diese Bescheinigung dient dem Nachweis eines legalen Arbeitsverhältnisses.