Gut zu wissen: Ehrenamt ist Ehrensache
Rund 300 Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich ehrenamtlich in der Vollversammlung und den 18 Ausschüssen der IHK. Sie nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich war und können die ihnen durch Erledigung einzelner Aufträge erwachsenen baren Auslagen erstattet erhalten (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Satzung).
Ein pauschales Sitzungsgeld oder eine Entschädigung für Zeitversäumnis wird nicht gewährt. Wird im Auftrag der IHK zu Rostock eine Reise, z. B. zu Sitzungen von Gremien und Veranstaltungen der IHK-Organisation wie dem DIHK durchgeführt, so erhalten die ehrenamtlich Tätigen hierfür eine Erstattung der Reisekosten auf der Basis der Reiserichtlinie für die Mitglieder des Ehrenamtes der IHK zu Rostock vom 08. Juni 2020 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 30 KB). Zum Beispiel werden Reisen zu Sitzungen von DIHK-Ausschüssen, die mit einem kammerfremden PKW durchgeführt werden, mit den jeweils gültigen lohnsteuerfreien Pauschalsätzen (derzeit 0,30 € je Kilometer) erstattet.
Die Reiseaufwendungen zu Sitzungen und Veranstaltungen der IHK zu Rostock selber werden dagegen grundsätzlich nicht erstattet.
Vorstehende Regelungen gelten auch für den Präsidenten und die Mitglieder des Präsidiums der IHK zu Rostock.
Darüber hinaus engagieren sich rund 1.200 Unternehmerinnen und Unternehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lehrerinnen und Lehrer in IHK-Prüfungsausschüssen. Sie nehmen die Zwischen- und Abschlussprüfungen in dualen Ausbildungsberufen oder in der höheren Berufsbildung ab. Sie engagieren sich zudem bei Sachkundeprüfungen, die für den Berufszugang Voraussetzung sind.
Für ihre Tätigkeit erhalten Sie eine Entschädigung auf der Basis der Entschädigungsregelung für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Prüfungsausschüssen und bestimmten anderen Ausschüssen der IHK zu Rostock vom 29. April 2019. So erhalten z. B. die an einer Prüfung teilnehmenden Mitglieder der Prüfungsausschüsse für Zeitversäumnis inklusive An- und Abreise eine Entschädigung in Höhe von 7,- Euro je Stunde. Für die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses und des Schlichtungsausschusses zur Beilegung von Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen wird ein pauschales Sitzungsgeld von 16,- Euro pro Sitzung gezahlt.