IHKs in MV halten Erhöhung der LKW-Maut für nicht akzeptabel

Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, 12. Juli 2023. Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern sehen die Zustimmung der Bundesregierung zum umstrittenen Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Wissing zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriften und der damit einhergehenden deutlichen Erhöhung der LKW-Maut mit großer Sorge.
Der Gesetzentwurf sieht zum 1. Dezember 2023 einen CO2-Mautaufschlag von 200 Euro je Tonne CO2 vor. Damit würde sich eine annähernde Verdopplung der Straßengebühr für Diesel-Lkw ergeben. Zum 1. Juli 2024 soll – sofern es dann schon technisch möglich ist – die Maut auch auf Transporter und leichte Lkw ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ausgeweitet werden.
„Eine Umsetzung in der vorgesehenen Form ist nicht akzeptabel. Sie hätte zur Folge, dass die Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs und die Betreiber von Werkverkehr mit zusätzlichen jährlichen Kosten in Höhe von 7,62 Mrd. Euro belastet würden. Für die betroffenen Unternehmen, die durch Fahrermangel und den – trotz Erhebung der Lkw-Maut seit 2005 – oft mangelhaften Zustand der Verkehrswege ohnehin stark belastet sind, wäre dies eine große Herausforderung. Sie müssten die hohen Mehrkosten auf ihre Kunden überwälzen“, so Klaus-Jürgen Strupp, Präsident der geschäftsführenden IHK zu Rostock der IHKs in MV.
„Da es am Markt kaum emissionsfreie Lkw und keine entsprechende flächendeckende Tank- und Ladeinfrastruktur gibt, gleicht die Mautverdopplung einer Steuererhöhung. Entscheidend ist für die Wirtschaft daher, die Einhaltung der Koalitionszusage zur Vermeidung der Doppelbelastung durch nationalen Emissionshandel und CO2-Mautaufschlag.“, erklärt Präsident Strupp.
Im Hinblick auf die weiteren parlamentarischen Beratungen befürworten die IHKs in MV die Einführung eines Stufenmodells für den CO2-Mautaufschlag, das Marktverfügbarkeit von emissionsfreien Fahrzeugen sowie die flächige Verfügbarkeit alternativer Tank- und Ladeinfrastruktur berücksichtigt.
„Sollte das Gesetz in der jetzigen Fassung beschlossen werden, hätte dies negative Auswirkungen auf den gesamten gewerblichen Güterkraftverkehr in unserem Bundesland und zudem eine erhebliche inflationstreibende Wirkung. Dies muss unbedingt verhindert werden“, betont Präsident Strupp.