Rücknahmepflicht Elektrogeräte im Handel
Der Lebensmittelhandel mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern ist verpflichtet alte Elektrogeräte zurückzunehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen. Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm müssen danach kostenfrei zurückgenommen werden.