Aus- und Weiterbildung im Bewachungsgewerbe
Neben der Unterrichtung und Sachkundeprüfung nach § 34 a Gewerbeordnung haben Sie die Möglichkeit aus weiteren Qualifikationsangeboten zu wählen, die von den Industrie- und Handelskammern angeboten werden.
Weiterbildungsmöglichkeiten im Bewachungsgewerbe
Die Qualifikation zur IHK-geprüften Werkschutzfachkraft wurde 2006 durch die IHK geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ersetzt. Wenn Sie Interesse an weiteren Weiterbildungen oder Seminaren haben finden Sie unter WIS – das bundesweite Weiterbildungsportal Weiterbildungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe.
Ausbildungsmöglichkeiten im Bewachungsgewerbe
- Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist eine Ausbildungsmöglichkeit im Bewachungsgewerbe. Nach der geltenden Ausbildungsordnung dauert die Ausbildung drei Jahre.
- Die Ausbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit wird von der IHK Pfalz angeboten.
- Zur zweijährigen Ausbildung Servicekraft für Schutz und Sicherheit können Sie sich ebenfalls informieren. Diese kann fortgesetzt werden zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
Links und Downloads
- Tipps für Azubis (Link: http://www.bdsw.de/images/broschueren/Tipps-fr-Azubis.pdf)
- Informationen und Termine zur Unterrichtung nach § 34a GewO (Nr. 949580)
- Informationen und Termine zur Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe (Nr. 949594)
- Prüfung: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (Nr. 5790450)