Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe
Wer als Wachperson sogenannte einfache Bewachungstätigkeiten ausüben möchte, muss die erfolgreiche Teilnahme an der 40-stündigen Unterrichtung bei einer IHK vorweisen können.
Zielgruppe und Zweck der Unterrichtung
Die Unterrichtung nach § 34 a der Gewerbeordnung richtet sich an Beschäftigte in Bewachungsunternehmen. Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen, um sie in die Lage zu versetzten, eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben wahrzunehmen.
Tätigkeitsbereiche
Für folgende Tätigkeiten bei Sicherheitsunternehmen ist die Unterrichtung Voraussetzung:
- Objekt-, Werkschutz
- Revier-, Streifenwachdienst
- Geld-, Werttransport
- Empfangsdienst im Objektschutz
- Eventsicherheit
- etc.
Für einige Tätigkeiten ist die Unterrichtung nicht ausreichend, es muss dann die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe vor der IHK abgelegt werden. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite Abgrenzung einzelner Tätigkeiten.
Inhalte des Unterrichtungsverfahrens
Folgende Sachgebiete sind Inhalt der Unterrichtung:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Verfahrensrecht, Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung und Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Sofern der Unterricht ohne Fehlzeiten absolviert wurde und durch aktive Unterrichtsbeteiligung sowie durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen festgestellt wurde, dass der/die Teilnehmer/-in mit den Inhalten der Unterrichtung vertraut ist, stellt die IHK darüber eine Bescheinigung aus.
Anmeldung
Bitte nutzen Sie ausschließlich unsere Online-Anmeldung zur Unterrichtung. Die Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer einen Gebührenbescheid. Der Gebührenbescheid muss rechtzeitig vor Beginn der Unterrichtung beglichen sein. Etwa 14 Tage vor Beginn der Unterrichtung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Einladung zur Unterrichtung.
Durchführung der Unterrichtung
Die Unterrichtung dauert 40 Unterrichtsstunden und findet in der Regel Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:30 Uhr statt. Es besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht.
Sprachkenntnisse
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Als Nachweis ist beispielsweise ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Mindestanforderung) vorzulegen.
Kosten
40-stündige Unterrichtung: 510,00 Euro.
Im Falle einer Kostenübernahme benötigen wir ausschließlich eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 47 KB). Bitte beachten Sie: Die Unterrichtung ist eine hoheitliche Aufgabe und keine “zertifizierte Maßnahme”. Daher können wir leider keinen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit als Zahlungsmittel akzeptieren. Rufen Sie uns gerne an, um weitere Details zu klären.
Rücktritt
Bitte teilen Sie uns Ihren Rücktritt immer schriftlich – am besten per E-Mail mit. Sie erhalten eine schriftliche Rücktrittsbestätigung. Nach verbindlicher Online-Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung/Änderung NICHT mehr möglich.
Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn der gebuchten Unterrichtung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro an, bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme an der Unterrichtung wird die volle Gebühr erhoben. Bei Abbruch während der laufenden Unterrichtung fallen 20 bis 50 Prozent der Teilnahmegebühr an. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn während der Unterrichtung festgestellt wird, dass der Kurs mangels deutscher Sprachkenntnisse abgebrochen werden muss. Es gilt der zum Zeitpunkt der Fälligkeit gültige Gebührentarif.
Termine
Die 40-stündige Unterrichtung für Arbeitnehmer findet an folgenden Terminen statt:
Termin | Status |
---|---|
2. bis 6. Dezember 2024 | ausgebucht – Warteliste auf E-Mail-Anfrage möglich |
27. bis 31. Januar 2025 | ausgebucht – Warteliste auf E-Mail-Anfrage möglich |
24. bis 28. Februar 2025 | Anmeldung möglich |
17. bis 21. März 2025 | Anmeldung möglich |
Bitte melden Sie sich frühzeitig an – zum Teil sind die Plätze schnell ausgebucht. Bitte beachten Sie jedoch auch unsere Stornierungsbedingungen.
Ort: IHK Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim
Links und Downloads
- Anmeldung zur Unterrichtung (Nr. 4395398)
- Kostenübernahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 48 KB) (Nr. 5626570)
- Abgrenzung: Unterrichtung oder Sachkundeprüfung? (Nr. 949574)
- Ausfertigung einer Zweitschrift (Nr. 4337180)
- Informationen und Termine zur Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe (Nr. 949594)
- Verordnungen und Rechtsgrundlagen (Nr. 945174)
- Trainings-App (Link: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/weiterbildung/lernmaterialien/ihk-gewo-34a/)
- Informationen zur Trainings-App (PDF) (Link: https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/4390680/7a89eb80b0578643c7e2b55c687d159c/unterrichtg-bewachungsgewerbe-flyer-trainingsapp-data.pdf)
- Rahmenstoffplan (Link: https://www.dihk.de/resource/blob/2634/6c2cf0e5eac95e7f4343bf549e983abb/rahmenplan-fuer-die-sachkundepruefung-im-bewachungsgewerbe-ab-dem-1-juni-2018-data.pdf)