Ausbildereignungsprüfung

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den Ausbildereignungsprüfungen.

Vorbereitung auf die Prüfung

Ziel der Prüfung

Die Teilnehmer sollen in der Prüfung die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.

Zulassungsvoraussetzungen

Bei der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar sind nur Teilnehmer zugelassen, deren Wohnsitz, Ort des besuchten AdA-Lehrgangs oder Beschäftigungsort zum IHK-Bezirk Rhein-Neckar gehören.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. In der schriftlichen Prüfung werden aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben in programmierter Form (multiple choice) gestellt. Zur Bearbeitung der Aufgaben stehen Ihnen 180 Minuten zur Verfügung.
Der praktische Teil der Prüfung besteht entweder aus einer Präsentation einer Ausbildungssituation oder einer praktischen Unterweisung einer Ausbildungssituation (höchstens 15 Minuten) und einem Fachgespräch (ca. 15 Minuten), in dem der Prüfungsteilnehmer die Kriterien für die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation begründet. Die Prüfung im praktischen Teil dauert insgesamt höchstens 30 Minuten.
Das Thema für den praktischen Prüfungsteil muss berufsbezogen und so ausgewählt sein, dass das Lernziel in einer Zeit von 15 Minuten erreicht werden kann. Es stehen folgende Medien zur Verfügung: Flipchart, Whiteboard, Pinnwand, Overhead, Beamer. Ein Laptop ist vom Prüfling selbst mitzubringen (zur Sicherheit zusätzlich mit Adapter). Unsere Beamer sind mit HDMI- und VGA-Anschlüssen ausgestattet.
Ausführliche Informationen zur schriftlichen und praktischen Prüfung entnehmen Sie bitte den Dokumenten unter “Links und Downloads” (grüner Kasten).

Prüfungstermine und Anmeldeschluss*; **

Schriftlicher Teil Praktischer Teil* Anmeldeschluss**
4. Februar 2025 5. bis 26. Februar 2025 3. Dezember 2024
11. März 2025 12. bis 28. März 2025 7. Januar 2025
1. April 2025 2. bis 25. April 2025 28. Januar 2025
3. Juni 2025 4. bis 25. Juni 2025 1. April 2025
1. Juli 2025 2. bis 23. Juli 2025 29. April 2025
2. September 2025 3. bis 24. September 2025 1. Juli 2025
7. Oktober 2025 8. bis 24. Oktober 2025 5. August 2025
4. November 2025 5. bis 26. November 2025 2. September 2025
2. Dezember 2025 3. bis 23. Dezember 2025 1. Oktober 2025
*Für diesen Zeitraum bekommen Sie einen Prüfungstermin zur praktischen Prüfung zugewiesen. Wunschtermine für den praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung können leider nicht berücksichtigt werden.
**Anmeldungen, die nach dem oben angegebenen Anmeldeschluss eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Anmeldung zur Prüfung

Sie möchten sich zu einer Prüfung anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, müssen Sie sich zuerst registrieren. Nach der Registrierung können Sie sich zu einer Prüfung anmelden.

Ergebnis der Prüfung

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsleistung im schriftlichen und im praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind. Die Zeugnisunterlagen werden Ihnen i. d. R. im Folgemonat per Post zugestellt. Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen ab.

Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in einem der beiden Prüfungsteile befreit werden, wenn er darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens 50 von 100 Punkten erreicht hat und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar durchgeführt.