Prüfungsordnung Fortbildungsprüfungen
Die IHK Rhein-Neckar ist "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Mit der "Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen" regelt sie die allgemein gültigen Rahmenbedingungen für die Abnahme von Prüfungen in der höheren Berufsbildung. Die Prüfungsordnung gilt für alle Abschlüsse und Fachrichtungen.