Prüfungen
Ausstellung von Zweitschriften
Zweitschriften für Aus- und Weiterbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz
Sie haben eine IHK-Prüfung absolviert, aber Ihr Zeugnis verloren oder dieses wurde zerstört? Die IHK stellt Ihnen auf Antrag eine Zweitschrift aus. Folgende Zweitschriften können Sie unter folgenden Links direkt im Online-Service-Portal der bayerischen IHKs online beantragt werden:
Zeugniszweitschrift für gesetzliche Aus- und Weiterbildungsprüfungen, Lehrzeitbestätigung, Beglaubigung
Zweitschriften für Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen
Für die Beantragung einer Zweitschrift für eine Sach- und Fachkundeprüfung wenden Sie sich bitte direkt an unsere für die jeweilige Prüfung zuständigen Ansprechpartner.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach dem gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.