Ihre IHK

Gebühren

Für die Eintragung von Ausbildungsverhältnissen, die Abnahme von Prüfungen, die Durchführung von Unterrichtungen, die Ausstellung von Dokumenten und für diverse weitere behördliche Tätigkeiten verlangt die IHK Gebühren.
Die Gebühren sind so bemessen, dass sie den personellen und sachlichen Aufwand der IHK decken. Sie werden von der Vollversammlung der IHK beschlossen und vom Wirtschaftsministerium genehmigt. Welche Gebühr im Einzelfall zu zahlen ist, wie hoch sie ist und wann sie fällig ist, kann jeweils dem konkreten Gebührenbescheid (also der "Rechnung") entnommen werden, den jeder Gebührenpflichtige erhält.