Anforderungsformular
Ausstellung einer Zeugniszweitschrift für Sach-/Fachkundeprüfungen und Unterrichtungen
Um eine Zeugniszweitschrift zu beantragen, müssen Sie die unten stehenden Felder ausfüllen.
Wenn Sie erfolgreich bei einer Sach-/Fachkundeprüfungen oder Unterrichtung teilgenommen haben, können Sie mit dem unten stehenden Online-Formular eine Zeugniszweitschrift anfordern. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Gebühr von 35 Euro erhoben wird.
Hier beantragen Sie eine neue Bescheinigung für
- Arzneimittelprüfung
- Berufskraftfahrerqualifikationsprüfung
- Bewachungsunterrichtung
- Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr
- Fachkundeprüfung Omnibus
- Fachkundeprüfung Taxi / Mietwagen
- FinanzanlagenvermittlerIn
- Gaststättenunterrichtung
- GefahrgutfahrerIn
- Gefahrgutbeauftragte /-r
- ImmobiliardarlehensvermittlerIn
- Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe
- VersicherungsvermittlerIn
- WEG-VerwalterIn
Bitte beachten Sie, dass Sie hier nur eine Zeugniszweitschrift für die genannten Prüfungen beantragen. Eine Zweitschrift ist kein zweites Original, sondern ersetzt dieses.
Eine Zweitschrift wird nicht ausgestellt bei: Namensänderungen aufgrund von Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie Einbenennung (insbesondere Erteilung des stiefelterlichen Ehenamens an das Kind) nach § 1618 BGB.