Fachkräfte aus dem Ausland
Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
Den hohen Bedarf an Fachkräften ausschließlich aus dem regionalen Angebot zu decken, wird über kurz oder lang nicht möglich sein. Viele Branchen sind schon heute darauf angewiesen, Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren. Dabei stehen die Unternehmen vor zwei Herausforderungen. Wie finden wir eine Fachkraft im Ausland und wer darf unter welchen Voraussetzungen in Deutschland arbeiten? Informationen hierzu finden Sie in den folgenden Artikeln.
Sonderregelungen zu Aufenthalt und Arbeitserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine gelten ausschließlich für Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft oder für Drittstaatsangehörige, die vor dem 24.2.2022 einen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine hatten. Nicht-EU-Bürger aus Drittstaaten, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können nur nach den Regeln des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) beschäftigt werden.
Kontakt
Karen Fisher
Referentin Fachkräftesicherung