E-Mobilität

Neuer Förderaufruf öffentliche E-Ladesäulen

Das Bayerische Wirtschaftsministerium führt vom vom 01.  bis 30. August den 4. Aufruf im Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ durch.
In diesem Zeitraum können Anträge für die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses, eingereicht werden. Antragsteller können erneut natürliche und juristische Personen sein. Es sind mindestens ein Schnell-Ladepunkt bzw. mindestens 4 Normal-Ladepunkte pro Standort aufzubauen.
Das Förderprogramm wird von der Kompetenzstelle Elektromobilität bei der Bayern Innovativ GmbH betreut, dort erhalten Sie auch weitere Informationen.