Chemikalien

EU-Kommission beschränkt die Verwendung von PFHxA

Die EU-Kommission hat die Beschränkung von Undecafluorhexansäure (PFHxA) und PFHxA-verwandten Stoffen in gewissen Produkten beschlossen. Bei den PFHxA handelt es sich um eine Untergruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).
Laut Kommission stellen die als besonders langlebig und mobil geltenden Stoffe in bestimmten Anwendungen ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. Bei der vorausgegangenen wissenschaftlichen Bewertung wurden sowohl die Verfügbarkeit von Alternativen als auch die sozioökonomischen Kosten im Vergleich zum gesundheitlichen und umweltschützenden Nutzen berücksichtigt.
Die beschlossene Verordnung erweitert den Anhang XVII der REACH-Verordnung und konzentriert sich dabei auf den Einsatz u.a. in folgenden Produkten:
  • Textilien für Verbraucher (z.B. Regenjacken)
  • Lebensmittelverpackungen (z.B. Pizzaschachteln)
  • Gemischen für Verbraucher (z.B. Imprägniersprays)
  • einige Anwendungen von Feuerlöschschäumen (z.B. für Schulungen und Tests)
Von der Beschränkung ausgenommen sind Anwendungen von PFHxA in Halbleitern, Batterien oder Brennstoffzellen für grünen Wasserstoff.
Die PFHxA-Beschränkung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt förmlich in Kraft. Sie wird je nach Verwendung nach Übergangszeiträumen zwischen 18 Monaten und 5 Jahren wirksam.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung der Kommission.