Sie befinden sich hier
Die IHK überwacht das Einhalten der Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie berät, ob eine Werbemaßnahme zulässig ist.
Verstöße gegen Wettbewerbsregeln sind keine Seltenheit. Sie können gezielt oder durch Unachtsamkeit geschehen.
Unerwünschte Telefon-, Fax- oder E-Mail-Werbung ist ein Ärgernis für den, der sie erhält. Werbenden können Abmahnungen drohen.
Dubiose Zahlungsaufforderungen: Tipps, wie Unternehmer amtlich wirkende Rechnungen, Mitteilungen oder Adressbucheintragungen prüfen sollten.
Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken und Urheberrechte sind Möglichkeiten seine Produkte zu schützen.
Voraussetzung für die Eintragung einer Marke ist die Vorlage eines entsprechenden Antrags beim Deutschen Patent- und Markenamt.