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Seit dem 1. Juli 2021 gilt in der EU eine einheitliche Lieferschwelle für den innergemeinschaftlichen Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Was das konkret für Online-Händler bedeutet? Wir klären auf.
Alle gewerblichen Anbieter einer Homepage müssen in einem Impressum die wichtigsten Daten zum Unternehmen angeben.
AGBs sind für Onlineshops unverzichtbar. Aufgrund rechtlicher Vorgaben ist deren Gestaltung aber nicht ohne Risiken.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch Händler, die ihre Waren per Internet verkaufen, müssen sich an bestimmte Gesetze halten.
Bei Fernabsatzverträgen besteht das Recht, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag zu widerrufen. Über die Bedingungen muss informiert werden.
Mit der richtigen Formulierung wettbewerbsrechtliche Abmahnungen vermeiden.