Widerrufsrecht im Onlinehandel
Bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbraucher das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen den geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Auf dieses Widerrufsrecht muss der Unternehmer ordnungsgemäß hinweisen. Tut er dies nicht, knüpft das Gesetz hieran nachteilige Folgen für ihn. Der Widerrufsbelehrung kommt daher einiges Gewicht zu. Wie sie auszusehen hat, ist gesetzlich vorgegeben. Ein Muster findet sich in der Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB.
Widerrufserklärung
Der Verbraucher muss ausdrücklich widerrufen. Dabei muss nicht das Wort „Widerruf“ fallen. Es genügt, dass sich aus der Erklärung ergibt, der Verbraucher wolle nicht mehr an den Vertrag gebunden sein. Auch für die Widerrufserklärung stellt das Gesetz in der Anlage 2 zu Art. 246a EGBGB ein Muster bereit.
Widerrufsfrist
Einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Fehlt eine Widerrufsbelehrung oder ist sie nicht korrekt, verlängert sich die Widerrufsfrist um zwölf Monate.
Die Frist beginnt
- in der Regel mit dem Erhalt der Ware,
- bei einer einheitlichen Bestellung verschiedener Waren oder Teilsendungen mit dem Erhalt der letzten Ware,
- bei regelmäßiger Lieferung gleicher Waren mit dem Erhalt der ersten Ware,
- bei einem Vertrag, der die (unbegrenzte) Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, die Lieferung von Fernwärme oder die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (z.B. Downloads, Streaming) zum Gegenstand hat, mit Vertragsschluss.
Nach Ablauf der Frist ist kein Widerruf mehr möglich.
Ausschluss des Widerrufs
Der Widerruf ist bei bestimmten Waren und Dienstleistungen ausgeschlossen. Sie sind in § 312g Abs. 2 BGB aufgelistet. Danach ist beispielsweise ein Widerruf von Geschäften über versiegelte Waren nicht mehr möglich, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind. Für den Onlinehandel besonders interessant ist, dass nach Öffnung der Versiegelung von Ton- und Videoaufnahmen oder Computersoftware ein Widerruf nicht mehr möglich ist. Als Versiegelung ist hierbei nicht allein die Verpackung zu verstehen, sondern auch Codes oder ähnliches. Daher spielt es keine Rolle, ob zum Beispiel Musik als CD verschickt wurde oder zum Download bereit stand. Ein Download ohne Versiegelung unterliegt jedoch den normalen Widerrufsvorschriften.
Rechtsfolge
Durch den Widerruf sind die Vertragsparteien nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die ausgetauschten Leistungen müssen zurückgegeben werden. Der Verkäufer erstattet dem Käufer den Kaufpreis (idR auch die Lieferkosten). Der Käufer sendet die Ware zurück. Die Kosten für die Rückgabe (insbesondere Versandkosten) trägt der Verbraucher. Dafür kann der Unternehmer keinen Ausgleich oder ähnliches vom Verbraucher verlangen, wenn die Ware während des Transports verloren geht oder beschädigt wird.
Zurückbehaltungsrecht
Der Unternehmer kann die Rückerstattung des Kaufpreises verweigern, solange er die Ware nicht erhalten oder der Verbraucher die Rücksendung der Ware nicht nachgewiesen hat.