IHK-Flyer für die "Erste Hilfe" bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
Das Wettbewerbsrecht ist kompliziert. Wettbewerbsverstöße sind daher keine Seltenheit. Viele Unternehmer werden schon einmal mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu tun gehabt haben. In den letzten Jahren sind insbesondere für Onlinehändler viele Informationspflichten hinzugekommen. Wettbewerbsverstöße und Abmahnungen sind daher keine Seltenheit, wenn es z. B. um eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung, ein unrichtiges Impressum, belästigende E-Mail und Telefonwerbung, Urheberrechtsverletzungen oder unzulässige AGB-Klauseln geht. Abmahnungen sind das zentrale Instrument, um Wettbewerbsverletzungen zu unterbinden. In der Regel sind Abmahnungen mit kurzen Reaktionszeiten verbunden.
In den vergangenen Jahren ist der Missbrauch von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch unseriöse Vereine, Verbände und leider in Einzelfällen auch durch Rechtsanwälte zu einem Ärgernis für viele, insbesondere kleinere, Betriebe geworden. Im Dezember 2020 ist daher das “Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs” (auch “Gesetz gegen Abmahnmissbrauch” genannt) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz sollen rechtsmissbräuchliche Abmahnungen erschwert werden. Weitere Regelungen für Wirtschaftsverbände sind ein Jahr später im Dezember 2021 in Kraft getreten.
Die IHK hat einen ”Flyer Abmahnungen in wettbewerbsrechtlichen Fällen” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1346 KB) erstellt, der die neuen Regelungen berücksichtigt. Darin erfahren Sie in Kurzform, wer Sie abmahnen darf, was eine Abmahnung beinhaltet, wie Sie unseriöse Abmahnungen erkennen und wie möglichst zeitnah reagiert werden sollte.
Ausführliche Informationen zu Abmahnungen finden Sie hier.
Stand: Dezember 2021