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Nr. 7382

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist für den Kaufmann geltendes Sonderrecht, das sich im HGB, seinen Nebengesetzen und Verordnungen und weiteren verwandten Rechtsnormen äußert. In gewissem Umfang gehören auch Gewohnheiten und Bräuche dazu.
Thomas Reyl
Recht und Steuern, Unternehmensgründung und -förderung
Geschäftsbereichsleiter, Mitglied der Geschäftsführung
Robert Alferink
Recht und Steuern
Projektleiter