Proof of Union Status IT-System: Übergangsfrist für T2L/T2LF
In der vergangenen Woche haben wir über die Einführung des neuen Proof of Union Status IT-Systems informiert. Hierbei wurde berichtet, dass der Unionsstatus von Waren im Rahmen der T2L/T2LF Nachweise ab dem 01.03.2024 nur noch digital erfolgen kann.
Die DIHK hat sich bei der GZD und der Europäischen Kommission erfolgreich für eine Übergangslösung eingesetzt. In besonderen Fällen soll es nun möglich sein, das Einheitspapier T2L/T2LF auch nach dem 01.03.2024 zu verwenden.
Somit können Statusnachweise derzeit weiterhin über das Einheitspapier beantragt bzw. ausgestellt und vorgelegt werden, sofern dies aufgrund von Schwierigkeiten bei den Wirtschaftsbeteiligten im Zusammenhang mit dem System PoUS erforderlich ist.
Betroffene Unternehmen sollten bei Bedarf hierzu umgehend Kontakt mit ihrem jeweils zuständigen Zollamt bzw. Hauptzollamt aufnehmen.
Quelle: DIHK