BAFA: Antragsstellung über ELAN-K2 für Ausnahmen RUS- & BLR-LKW
Das BAFA bittet um Antragsstellung über ELAN-K2 mit unten bereitgestelltem Antragsformular, was Ausnahmegenehmigungen vom neuen LKW-Beförderungsverbot für RUS- und BLR-LKW angeht.
Auskunft des BAFA heute zum Thema Ausnahmegenehmigungsverfahren:
Das BAFA arbeitet gerade mit Hochdruck daran, ein möglichst schlankes Verfahren für die Beantragung und Genehmigung von Ausnahmen vom Verbot der Beförderung von Gütern durch russische oder belarussische Kraftverkehrsunternehmen einzurichten.
Entsprechende Hinweise und Informationen wird das BAFA nach Klärung noch offener Fragen auf seiner Homepage www.bafa.de/Ausfuhr unter Embargos -> Russland / Belarus einstellen.
Bevorzugt sollten die Unternehmen den Antrag über das elektronische Antragsportal ELAN-K2 Ausfuhr stellen (Formular „Sonstige Anfrage“) und das nachfolgende Formular als Anlage beifügen; insb. dann, wenn weitere Anträge zu erwarten sind. Den Zugang findet man unter Antragstellung -> ELAN-K2 Ausfuhr
In Ausnahmefällen könne der Antrag auch über die E-Mail embargo-transport@bafa.bund.de eingereicht werden.