Ägypten – Ende der Akkreditivpflicht zum 01.01.2023 angekündigt
Bis 31. Dezember 2022 will die ägyptische Zentralbank die Pflicht zur Verwendung eines Akkreditivs (Letter of Credit, LC) zur Zahlungsabwicklung bei Einfuhren nach Ägypten vollständig aufheben. Damit wird der Zahlungsverkehr für Exporte nach Ägypten erheblich erleichtert. So ist dann z.B. die Zahlungsbedingung „Cash-against-Documents“ wieder möglich.
Hintergrund: Die Ägyptischen Zentralbank (CBE) hatte Anfang 2022 die ägyptischen Geschäftsbanken informiert, dass für Einfuhren ab dem 22.02.2022 „Cash against Documents“-Zahlungsbedingungen (CAD) nicht mehr zulässig sind. Seitdem war bis auf einige Ausnahmen nur noch die Verwendung eines Letter of Credit (L/C) zulässig. Im Oktober war die Wertschwelle für die Akkreditivpflicht bereits leicht gelockert und auf 500.000 USD angehoben worden.
Quelle: DIHK
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