Gewerbeanmeldung

Eine neue gewerbliche Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer muss bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Gesetzliche Grundlage für die Gewerbeanmeldung ist § 14 Gewerbeordnung (GewO). Von Ihrer Gewerbeanmeldung werden das Finanzamt, das Gewerbeaufsichtsamt, das Eichamt, das Statistische Landesamt, die Berufsgenossenschaft und die Industrie- und Handelskammer (Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer) informiert. Das Gewerbeamt bestätigt den Empfang der Gewerbeanzeige. Die Erteilung dieser Empfangsbescheinigung besagt nur, dass die Gewerbeanzeige vorgenommen wurde. Sie besagt nichts über die Berechtigung (Erlaubnis oder Genehmigung). So ist vom Anmelder zu prüfen, ob die Gewerbeordnung selbst oder ein anderes Bundesrecht die grundsätzliche Gewerbefreiheit einschränkt.
Für eine ganze Reihe gewerblicher Tätigkeiten benötigen Sie eine besondere staatliche Erlaubnis, die an die Erfüllung gesetzlicher Bedingungen geknüpft ist. Erlaubnispflichtig sind z. B. Tätigkeiten im Maklerbereich, im Handwerk, im Gaststätten- und Verkehrsgewerbe sowie im Einzelhandel, wenn Sie mit Waffen, Tieren, freiverkäuflichen Arzneimitteln, offener Milch, Hackfleisch, Pflanzenschutzmitteln oder pyrotechnischen Gegenständen handeln wollen.
Für einige betriebliche Einrichtungen, wie Maschinen oder Wärmeanlagen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis. Sie ist von der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Abwassergesetz, aber auch der Gewerbeordnung für überwachungsbedürftige Anlagen abhängig. Da diese Vorschriften zum Teil sehr einschneidend sind, sollten Sie sich rechtzeitig vor dem Start eingehend informieren. Auskunft gibt Ihnen Ihr Gewerbeaufsichtsamt oder die Industrie- und Handelskammer. Wichtig ist ebenfalls, dass Sie Ihr Unternehmen genau bezeichnen. Auch für die Namensgebung gibt es zwingende Vorschriften. Eine Firma im handelsrechtlichen Sinn ist Ihr Unternehmen nur dann, wenn es über vollkaufmännische Einrichtungen verfügt und im Handelsregister eingetragen ist.