Fachkundeprüfung / Gründung Omnibus
Der Gründer eines Omnibusunternehmens muss gegenüber der zuständigen Straßenverkehrsbehörde seine persönliche Zuverlässigkeit, seine finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung nachweisen. Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt in der Regel durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
Die Termine 2025 finden Sie hier
(Beginn schriftliche Prüfung jeweils um 9:00 Uhr):
(Beginn schriftliche Prüfung jeweils um 9:00 Uhr):
Termin: schriftlich | Termin: mündlich |
11. Februar | 18. Februar |
1. April | 8. April |
11. Juni | 18. Juni |
30. September | 8. Oktober |
12. November | 19. November |
Für die verfügbaren Prüfungstermine erfolgt die Anmeldung über das Anmeldeportal. Hilfestellung gibt Ihnen das Merkblatt zur Onlineanmeldung. Sie benötigen dazu eine persönliche E-Mail-Adresse.
Änderungen der mündlichen Prüfungstermine behalten wir uns vor. Die angemeldeten Teilnehmer werden hierüber frühzeitig informiert. In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass Prüfungstermine vorzeitig ausgebucht sind. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig und schriftlich an.
Das Merkblatt für angehende Omnibusunternehmer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 139 KB) informiert über die genauen Anforderungen der Straßenverkehrsbehörden und gibt Hinweise zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung. Der Orientierungsrahmen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 181 KB) informiert über die einzelnen Themengebiete der Fachkundeprüfung.