Neuordnung der IT-Berufe
Neue Berufsbezeichnungen
Ab dem 1. August 2020 kann in folgenden IT-Berufen ausgebildet werden:
- Fachinformatiker/-in – Fachrichtung Anwendungsentwicklung
- Fachinformatiker/-in – Fachrichtung Systemintegration
- Fachinformatiker/-in – Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse
- Fachinformatiker/-in – Fachrichtung: Digitale Vernetzung
- IT-System-Elektroniker/-in
- Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management
- Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement
Neuordnung
Die vier großen IT-Berufe Fachinformatiker/-in, IT-System-Elektroniker/-in, IT-System-Kaufmann/-frau und Informatikkaufmann/-frau wurden zum 1. August 2020 neu geordnet.
Anlass für die Überarbeitung der Ausbildungsgänge waren insbesondere geänderte Anforderungen in den Bereichen Vernetzung, Internet of Things, Industrie 4.0 und die damit verbundene Digitalisierung aller Wirtschaftsbereiche.
Der Ausbildungsberuf Fachinformatiker/-in wird um die beiden neuen Fachrichtungen „Daten- und Prozessanalyse“ sowie „Digitale Vernetzung“ ergänzt. Die bisherigen Fachrichtungen "Anwendungsentwicklung" und "Systemintegration" bleiben bestehen.
Der bisherige Ausbildungsberuf IT-System-Kaufmann/-frau wird in dem neuen Beruf Kaufmann/-frau für IT-System-Management fortgeführt und der bisherige Ausbildungsberuf Informatikkaufmann/-frau wird ersetzt durch den neuen Beruf Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement.
Statt einer Zwischen- und Abschlussprüfung gibt es für alle IT-Berufe künftig eine gestreckte Abschlussprüfung, bestehend aus Teil 1 und Teil 2.
Hinweis der IHK:
Alle Berufsausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2020 beginnen, müssen nach den neuen Verordnungen ausgebildet werden.
Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse:
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten der Verordnung bereits bestehen, können nach den Vorschriften der neuen Ausbildungsverordnung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und der oder die Auszubildende noch nicht die Zwischenprüfung absolviert hat.
Alle Berufsausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2020 beginnen, müssen nach den neuen Verordnungen ausgebildet werden.
Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse:
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten der Verordnung bereits bestehen, können nach den Vorschriften der neuen Ausbildungsverordnung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und der oder die Auszubildende noch nicht die Zwischenprüfung absolviert hat.
Weitere Informationen zur Neuordnung der IT-Berufe erhalten Sie von der IHK-Ausbildungsberatung.
Ausbildungsordnungen
Zum 1. August 2020 treten die neue Ausbildungsordnung für die IT-Berufe in Kraft. Alle Berufe haben wie bisher auch Einsatzgebiete und berufsbildübergreifende (Kernqualifikationen) sowie berufsprofilgebende (Fachqualifikationen) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Fachinformatiker (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 121 KB)
- IT-System-Elektroniker (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 79 KB)
- Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB)
- Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB)
Die Rahmenlehrpläne der KMK finden Sie hier.
Gestreckte Abschlussprüfung
Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird ersetzt durch die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen). Dies gilt für alle Verträge, die ab dem 1. August 2020 beginnen.
- Teil 1 der Prüfung mit 20 Prozent Gewichtung
– Prüfungsbereich 1: „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“
Es werden nur berufsbildübergreifende Positionen geprüft. Alle IT-Berufe werden die gleiche Teil 1 Prüfung haben.
- Teil 2 der Prüfung mit 80 Prozent Gewichtung
- Prüfungsbereich 2: betriebliche Projektarbeit (50 Prozent )
- Prüfungsbereich 3: berufsspezifische Aufgabe (10 Prozent )
- Prüfungsbereich 4: berufsspezifische Aufgabe (10 Prozent )
- Prüfungsbereich 5: WiSo (10 Prozent )
Die Prüfungszeit für die betriebliche Projektarbeit beträgt bei allen Berufen einschließlich der Erstellung der Dokumentation 40 Stunden (Ausnahme: Fachinformatiker/-in – Fachrichtung Anwendungsentwicklung 80 Stunden). In einem zweiten Teil präsentiert die zu prüfende Person diese Arbeit. Die Prüfungszeit für diesen zweiten Teil beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. Beide Teile werden 50:50 gewichtet.