Kaufmann/-frau für IT-System-Management

Der bisherige Ausbildungsberuf Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/-frau (kurz: IT-System-Kaufmann/-frau) wird ersetzt durch den neuen Beruf Kaufmann/frau für IT-System-Management. Dieser neugeordnete Beruf nimmt auch Inhalte des/der Informatikkaufmann/-frau auf.
Sie arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie sind Fachkräfte für die Vermarktung und das Anbieten von IT-Dienstleistungen (Hardware/Software/Services). Darüber hinaus managen und administrieren sie IT-System.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Abschlussprüfung:

Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird ersetzt durch die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen).
  • Teil 1 der Prüfung mit 20 Prozent Gewichtung
    - Prüfungsbereich 1: „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“
    Es werden nur berufsbildübergreifende Positionen geprüft. Alle IT-Berufe werden die gleiche Teil 1 Prüfung haben.
  • Teil 2 der Prüfung mit 80 Prozent Gewichtung
    - Prüfungsbereich 2: betriebliche Projektarbeit (50 Prozent )
    - Prüfungsbereich 3: Einführen einer IT-Systemlösung (schriftlich; 10 Prozent )
    - Prüfungsbereich 4: Kaufmännische Unterstützungsprozesse (schriftlich; 10 Prozent )
    - Prüfungsbereich 5: WiSo (schriftlich; 10 Prozent )

Betriebliche Projektarbeit:

Der Prüfling soll in diesem Prüfungsteil eine betriebliche Projektarbeit von höchstens 40 Stunden (einschließlich Dokumentation) durchführen und dokumentieren. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Kunden/-innen auftragsbezogen beraten und begleiten kann, kundenspezifische Anforderung analysiert, eine Projektplanung durchführen, eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vornehmen, IT-Systemlösungen auswählen, einkaufen oder anpassen kann, sowie die Umsetzung der IT-Systemlösungen koordiniert und die Einführung begleitet und den Projektabschluss durchführt.
Durch eine Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch soll der Prüfling die Vorgehensweise im Projekt begründen. Die Projektdokumentation ist online einzustellen und als gedruckte Version bei der IHK einzureichen. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Ausführung das zu realisierende Konzept online zur Genehmigung einzureichen.
Die Zugangsdaten zum Einstellen des Projektantrags und der Projektdokumentation erhalten die Prüflinge rechtzeitig vor der Antragsfrist. Die Antragsfristen für die Sommer- und Winterabschlussprüfung sind der 31. Januar und der 31. Juli.


Ordnungsmittel wie Verordnung, Rahmenplan, sachliche u. zeitliche Gliederung finden Sie hier.
(Anmeldedaten dazu erhalten Sie hier)