Unternehmensführung

Unternehmenssicherung

Das Notfall-Handbuch

Mit dem Online-Check können Unternehmerinnen und Unternehmer überprüfen, wie gut sie auf Notfälle vorbereitet sind. Außerdem gibt das IHK-Notfallhandbuch Anregung und Orientierung, um das eigene Unternehmen mit der richtigen Strategie wirksam abzusichern.

Krisen vorbeugen – Krisen bewältigen

Es ist oft nicht leicht, die ersten Anzeichen einer Krise zu erkennen und die geeigneten Mittel zu finden, ihr entgegenzutreten. Helfen kann dabei auch ein Selbstcheck wie er zum Beispiel vom Deutschen Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V., einer Vereinigung von Hochschullehrenden mit den Schwerpunkten Sanierungs- und Insolvenzmanagement, angeboten wird.

Unternehmenswerkstatt (UWD) nutzen!

Im Modul Sicherung erhalten Sie eine aktuelle Standortbestimmung, wie es um die wirtschaftliche Situation in Ihrem Unternehmen steht. Profitieren Sie vom Krisenthermometer, einem IHK-Tool für eine Ersteinschätzung, und einem umfangreichen Werkzeugkoffer, der u.a. ein Analyseblatt auf Excelbasis bietet. Um diese Funktionalitäten nutzen zu können, erstellen Sie bitte zunächst ein Konto, melden sich dann an und definieren Ihr Vorhaben.
Hier geht es zur Unternehmenswerkstatt NRW. Von dort werden Sie weitergeleitet zur Unternehmenswerkstatt Deutschland, der gemeinsamen Plattform der Industrie- und Handelskammern in Deutschland, die dieses Angebot unterstützen.

Liquidität optimieren!

Das professionelle Management der Zahlungsströme ist eine wichtige Voraussetzung, um zu jedem Zeitpunkt seinen Verpflichtungen nachkommen und damit auf lange Sicht auch rentabler werden zu können.
Nicht außer Acht lassen darf man dabei, dass die Zahlungsfähigkeit als Existenzgrundlage zu jedem Zeitpunkt gegeben sein muss. Mit der richtigen Kontrolle liquiditätswirksamer Vorgänge und mit proaktivem Liquiditätsmanagement werden im Unternehmen zahlungswirksame Risiken minimiert.
Zu unseren Tipps der Liquiditätsoptimierung.

Fachlichen Rat von Älteren nutzen

In besonderen betrieb(swirtschaft)lichen Situationen stehen diese früher in Unternehmen Verantwortlichen als erste Anlaufstelle gerne bereit, um die vorhandenen Fragen aus einem anderen Blickwinkel und ganzheitlicher zu beleuchten als es z. B. Steuerberatung und Banken tun können. Zu diesem Zeitpunkt ist es vielleicht noch zu früh, sich mit einer externen Unternehmensberatung auf den Weg zu machen, weil auch die Herausforderungen und damit die Beratungsanforderungen noch nicht konkret erfasst worden sind. Dabei können Berufs- und Lebenserfahrung der Älteren helfen, die mit ihrem Sachverstand den Blick über den Tellerrand schärfen.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit verlinken wir nachstehend zu uns bekannten Angeboten (in alphabetischer Reihenfolge). Bitte beachten Sie, dass auch für den Einsatz dieser Unterstützung Kosten entstehen.

Beratungskosten werden gefördert

Kleine und mittlere Unternehmen – und im Einzelfall auch größere – die bei Schieflagen externe Beratung brauchen, können die Aufwendungen dafür anteilig bezuschussen lassen. Anträge sind immer vor Vertragsabschluss zu stellen.

Sind wir insolvent?

Unternehmerische Tätigkeit ist mit dem Risiko verknüpft, dass sich Geschäftserwartungen nicht erfüllen, Märkte wegbrechen oder es zu Forderungsausfällen kommt.
Wenn betriebliche Schwierigkeiten sich zu einer handfesten nicht nur temporären Krise entwickelt haben - spätestens dann sollte man in einem individuellen Beratungsgespräch klären, ob ein Insolvenzantrag sinnvoll oder sogar rechtlich notwendig ist. Wenn die finanzielle Situation keinen Raum mehr für das Bezahlen externer Leistungen lässt, besteht häufig die Möglichkeit, beim örtlich zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen und mit dem so genannten Beratungshilfeschein kostenlos oder gegen eine minimale Zuzahlung eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Kommt man für ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Frage - das ist dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit mehr ausgeübt wird, die Vermögensverhältnisse überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger) und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen - dann können auch Schuldnerberatungsstellen bei Erstgespräch und weiteren Aktivitäten unterstützen. Landkreise, Kommunalverwaltungen oder Sozialämter können darüber Auskunft geben, wo geeignete Beratungsstellen im Sinne der Insolvenzordnung zu finden sind.

Lebensunterhalt sichern

Längst nicht immer müssen geringe Einkünfte für Selbstständige zu einer Insolvenz führen. Hält das geringe Einkommen über einen längeren Zeitraum an und sind die Reserven aufgebraucht, dann kann die Not sehr groß werden. In dieser Situation wird manchmal zu schnell darüber nachgedacht, die eigene Altersvorsorge aufzulösen, um wieder liquide zu werden. Bevor dieser Schritt gegangen wird, sollte man genau prüfen, ob dies mit allen Konsequenzen nötig ist. Häufig ist das nicht erforderlich, wenn der Staat zumindest teilweise für die eigene private Lebenshaltung aufkommt.
Das Bürgergeld ist nicht nur für diejenigen vorgesehen, die vorher eine abhängige Beschäftigung hatten und dann in Not geraten sind, sondern eben auch für weiterhin Selbstständige, um eine längere Durststrecke zu überstehen bevor es in der unternehmerischen Tätigkeit wieder aufwärts geht.
Das Bürgergeld muss beantragt werden. Das ist für nicht wenige Selbstständige ein schwieriger Schritt. Sie müssen aber nicht sofort einen Antrag stellen. Welche Unterstützung möglich ist, darüber informieren viele Wohlfahrtsorganisationen und andere in ihrer Sozialleistungsberatung, die viele aktuell noch Selbstständige nachfragen dürfen. Erst nachdem Sie sich informiert haben, sollten Sie entscheiden.