Öffentliche Fördermittel

Zuschüsse für Beratung

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Die Industrie- und Handelskammern in NRW sind Anlaufstellen für das Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) des Landes NRW und haben die Aufgabe übernommen, über die Förderung zu informieren und bei der Antragsabwicklung unbürokratisch und schnell behilflich zu sein.
Das BPW bietet finanzielle Unterstützung bei der professionellen Begleitberatung zu Ihrem Gründungvorhaben. Diese beinhaltet die Beratung zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung. Gefördert werden natürliche Personen, die eine Existenz gründen oder sich als tätiger Gesellschafter mit mindestens 50 Prozent an einem bestehenden Unternehmen beteiligen möchten.
Förderung:
Gefördert wird nach einem festgelegten Beratungssatz von 1.020 Euro netto, je Tagewerk (TW), mit einem pauschalen Zuschuss von 50 Prozent (80 Prozent bei Neugründungen von Personen mit Bürgergeldbezug). Ein TW umfasst dabei mindestens acht Stunden Beratungstätigkeit. Als Durchführungszeitraum der beantragten TW gilt ein Jahr nach Antragstellung.
Je nach Gründungsvorhaben werden unterschiedliche Beratungsintensitäten gefördert. Neugründungs- und Beteiligungsvorhaben bis 6 TW, Übernahmen bis 8 TW und der Übergang vom Nebenerwerb zum Haupterwerb bis zu 4 TW.
Die Antragstellung erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal, nach einem erforderlichen Kontaktgespräch bei der Anlaufstelle (auch als Videocall), an dem Antragsteller und Berater teilnehmen. Grundlage des Antrages bildet das schriftliche Beratungsangebot.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Mit Beginn des Jahres 2023 wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) neu ausgerichtet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ mit Wirkung zum 01. Januar 2023 beschlossen. Aus der „Förderung unternehmerischen Know-hows “ wurde die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie von Angehörigen der Freien Berufe.
Die Leitstelle für Gewerbefördermittel des Bundes bei der DIHK Service GmbH führt das Programm im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch. Vor Ort können Sie sich bei Ihrer Industrie- und Handelskammer und weiteren Regionalpartnern über die Förderung informieren. Anträge für einen Zuschuss zu den Beratungskosten können ab 01. Januar 2023 online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das Förderprogramm unterstützt gleichzeitig die Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit.
Förderungen können für mehrere in sich abgeschlossene Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026) erhalten werden. Die Höchstgrenzen pro antragstellendes Unternehmen liegen bei 2 Beratungen im Jahr (maßgeblich hierbei ist der Zeitpunkt der Antragstellung) und insgesamt 5 Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie.
Je Antrag können Beratungskosten von bis zu 3.500 € netto mit einen Zuschuss von 50 % gefördert werden. Darüberhinausgehende Kosten sind nicht förderschädlich, müssen allerdings aus eigenen Mitteln des Antragstellenden gezahlt werden. Liegen die Beratungskosten unter dem zulässigen Höchstwert, werden sie anteilig mit dem Fördersatz bezuschusst. Der dann verbleibende Restbetrag zum Förderhöchstsatz pro Beratung verfällt und kann somit nicht auf weitere Beratungen angerechnet werden. Die zu vereinbarende Beratungsdauer je Beratungsfall kann maximal fünf Tage, bzw. 40 Stunden betragen.
Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach Gründung befinden, müssen ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner nachweisen. Empfohlen wird, dieses Gespräch mit dem Regionalpartner innerhalb von drei Monaten vor Antragstellung zu führen.

Förderprogramm „Fit für die Zukunft“ (FFZ)

Unternehmen mit Arbeitsstätten in Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl können Zuschüsse für Beratungskosten beantragen, wenn sie sich mindestens in einem der folgenden Themenfelder von einer Unternehmensberatung beraten lassen:
  • Green Economy
  • Arbeitsorganisation
  • Digitalisierung
  • Personalentwicklung
Voraussetzung ist eine beteiligungsorientierte Beratung, d.h. die Mitarbeitenden müssen in die Beratung mit einbezogen werden. Zudem ist die Entwicklung einer Strategie zur Kompetenzentwicklung der Beschäftigten obligatorisch. Das Förderprogramm soll Unternehmen und ihre Beschäftigten im Rheinischen Revier und im Nördlichen Ruhrgebiet dabei unterstützen, sich auf unternehmensspezifische Herausforderungen im Zuge der Transformation und des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft vorzubereiten. Die Fördermittel werden über den Just Transition Funds (JTF) bereitgestellt.
Die Förderhöhe beträgt 60% der Beratungskosten bei einem maximalen Referenztagesatz von 1.077 Euro.
Es werden bis zu 15 Beratungstage (innerhalb von 36 Monaten) gefördert.
Die IHK Nord Westfalen bietet eine kostenfreie Erstberatung mit anschließender Vergabe eines Beratungsschecks als Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel an.
Ein Erklärvideo und weitere Informationen sind auf den Internetseiten der G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH und des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Arbeit des Landes NRW hinterlegt.

INQA-Coaching

Das Beratungsprogramm INQA-Coaching unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. So hilft INQA-Coaching, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können.
Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Beratungskosten für maximal 12 Beratungstage. Berücksichtigt werden bis zu 1.200 Euro Beratungskosten (netto) pro Arbeitstag. Die Maximalförderung beträgt damit 11.520 Euro (80 Prozent von 14.400 Euro).
Voraussetzungen:
  • Ihr Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
  • Sitz und Arbeitsstätte liegen in Deutschland.
  • Ihr Unternehmen hat mindestens 1 vollzeitbeschäftigte*n sozialversicherungspflichtige*n Beschäftigte*n sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten).
  • Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
  • Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück.
Informationen zum Ablauf und zur Beraterwahl erhalten Sie über die INQA-Beratungsstelle (IBS) bei der G.I.B. NRW, mit der für den Einstieg auch ein verpflichtendes Gespräch zu führen ist.
Informationen der Initiative neue Qualität der Arbeit (INQA) auf der Seite www.inqa.de/inqa-coaching

RWP-Beratungsförderung NRW

Wichtiger Hinweis: Unternehmen im Münsterland können nur noch bis zum 31.07.2024 einen Antrag auf RWP-Beratungsförderung bei der NRW.BANK stellen. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt! Im GRW-Fördergebiet Emscher-Lippe kann der RWP-Förderzuschuss darüber hinaus weiterhin beantragt werden.
Einen Zuschuss für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen können Unternehmen vieler Branchen erhalten, wenn sie seit mehr als fünf Jahren operativ tätig sind.
Der Förderzuschuss kann für die folgenden Beratungsanlässe verwendet werden:
  • Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
  • frühzeitige Umstrukturierung
  • notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
  • geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
  • geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
  • Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
  • stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt
Gefördert werden Beratungen in zwei Phasen:
  • Phase 1: Machbarkeitsstudien
  • Phase 2: Umsetzungsberatung
Die Förderhöhe beträgt
  • für Phase 1 bis zu 25% der Beratungskosten für max. 5 Tagewerke
  • für Phase 2 bis zu 50% der Beratungskosten für max. 10 Tagewerke
  • für Belegschaftsinitiativen bis zu 70% der Beratungskosten je Phase
Ausführliche Informationen finden Sie unter NRW.BANK, RWP-Beratung.