Verkehr und Logistik
Wer sich als Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr selbstständig machen möchte, muss viel beachten und eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Sobald die eingesetzten Kraftfahrzeuge (einschließlich Anhänger) – unabhängig ob als Pkw oder als Lkw zugelassen – ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Erlaubnis beantragt werden. Sie wird erteilt, sofern die Voraussetzungen der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) erfüllt werden. Dazu gehört unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters.
Gewerblicher Güterkraftverkehr
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Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung ist durch eine Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Fachkundeprüfung, durch leitende Tätigkeit oder durch eine gleichwertige Abschlussprüfung erfolgen.
Fachkundeprüfung
Die Fachkundeprüfung muss bei der örtlich zuständigen IHK (Wohnsitz des Prüfungsteilnehmers) abgelegt werden. Die IHK Nord Westfalen prüft Teilnehmer/innen mit Wohnsitz in den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Münster und den Kreisen Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf.
Leitende Tätigkeit
Die Tätigkeit muss ununterbrochen in dem Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis 4. Dezember 2009 in einem oder mehreren Unternehmen (die in diesem Zeitraum gewerblichen Güterkraftverkehr betrieben haben) ausgeübt worden sein. Die Tätigkeit muss die erforderlichen Kenntnisse aus dem Anhang I Teil I der Verordnung (EG) 1071/2009 vermittelt haben. Einen Antrag auf Anerkennung der leidenden Tätigkeit kann bei der örtlich zuständigen IHK gestellt werden. Der Anerkennung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 95 Euro.
Gleichwertige Abschlussprüfung
Ausschließlich folgende Abschlussprüfungen können gemäß Paragraf sieben Absatz eins der GBZugV als gleichwertig auf Antrag umgeschrieben werden:
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr,
- Speditionskaufmann/Speditionskauffrau,
- Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin,
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn,
- Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn.
Hinweis: Die Abschlussprüfungen können nur anerkannt werden, wenn die Ausbildung vor dem 04. Dezember 2011 begonnen worden ist. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen eine Fachkundebescheinigung aus. Die Ausstellung des Fachkundenachweises ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 30 Euro.
Genehmigungspflicht ab 2,5 Tonnen
Ab dem 21. Mai 2022 benötigen Unternehmen, die grenzüberschreitende Beförderungen durchführen bereits eine Genehmigung (EU-Lizenz), wenn dabei Fahrzeuge zum Einsatz kommen, deren zulässige Gesamtmasse (einschließlich Anhänger) 2,5 Tonnen überschreiten. Um eine Genehmigung beantragen zu können, müssen die Voraussetzung nach der EU-Verordnung 1071/2009 erfüllt werden. Dazu gehört auch der Nachweis der fachlichen Eignung. Bund und Länder haben sich jedoch darauf verständigt, von der Möglichkeit des Artikels 9 Absatz 2 der vorgenannten EU-Verordnung in Deutschland Gebrauch zu machen. Somit können Personen, die ein Unternehmen leiten, welches nur Kraftfahrzeuge (einschließlich Anhänger) mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr einsetzt, von der Fachkundeprüfung auf Antrag befreit werden. Um von der Prüfung befreit werden zu können, müssen sie nachweisen, dass sie in dem Zeitraum vom 20. August 2010 bis 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist im Rahmen der Antragstellung vom Antragsteller durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Diesbezügliche Anträge auf Erteilung einer EU-Lizenz können ab dem 21. Februar 2022 bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden gestellt werden. In NRW sind das die unteren Straßenverkehrsbehörden. Die unteren Straßenverkehrsbehörden im IHK-Bezirk Nord Westfalen finden Sie im Artikel “EU-, CEMT und bilaterale Genehmigung” unter dem Punkt “Weitere Informationen”.
Unternehmen, die bereits über eine EU-Lizenz für Fahrzeuge (einschließlich Anhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht oberhalb von 3,5 Tonnen verfügen, erfüllen bereits die Anforderungen an die fachliche Eignung. Diese Unternehmen müssen künftig lediglich weitere Lizenz-Abschriften für Fahrzeuge im Bereich 2,5 bis 3,5 Tonnen beantragen, sofern derartige Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
Hinweise zur Prüfung
Die Prüfungen finden in der Regel in Münster statt. Teilnehmer/innen mit Wohnsitz in den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Münster und den Kreisen Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf können die Prüfung bei der IHK Nord Westfalen ablegen.
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen, je zweistündigen Prüfungsteilen und einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
- Teil 1: schriftliche Fragen: 40 Prozent der Gesamtpunktzahl (120 Punkte),
- Teil 2: schriftliche Fallstudien: 35 Prozent der Gesamtpunktzahl (105 Punkte),
- Mündliche Prüfung: 25 Prozent der Gesamtpunktzahl (75 Punkte).
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl (180 Punkte) und in jedem Prüfungsteil mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erreicht wurden. Liegt die Punktezahl in einem oder beiden schriftlich Teilen unter 50 Prozent ist eine Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht möglich und die Prüfung ist nicht bestanden.
Prüfungsvorbereitung
Für die Prüfungsvorbereitung gibt es keine Vorgaben. Die Prüfungsvorbereitung kann im Selbststudium durch entsprechende Fachliteratur und Lernplattformen oder durch den Besuch eines Vorbereitungskurses erfolgen. Angebote zur Prüfungsvorbereitung sind im Internet zu finden. Darüber hinaus sind im Weiterbildungs-Informations-System der Deutschen Industrie- und Handelskammer bundesweite Angebote zur Vorbereitung auf die Prüfung veröffentlicht.
Prüfungstermine
Folgende Prüfungstermine sind bei der IHK Nord Westfalen am Standort in Münster geplant.
Prüfungsort | Prüfungsdatum schriftlich | Prüfungsdatum mündlich |
Münster | 19.11.2024 | KW 49 |
Münster | 15.01.2025 | KW 05 |
Münster | 11.03.2025 | KW 13 |
Münster | ggf. 04/2025 | |
Münster | 08.05.2025 | KW 21 |
Die Verfügbarkeit (freie Plätze) des jeweiligen Prüfungstermins entnehmen Sie bitte der Online-Anmeldung. Eine Anmeldung ist nur online möglich! Die Platzvergabe erfolgt ausschließlich über die Online-Anmeldung. Werden für einen ausgebuchten Termin wieder Plätze frei, erfolgt die Vergabe der freigewordenen Plätze ebenfalls nur über die Online-Anmeldung.
Prüfungen nach Januar 2025 sind erst ab Januar 2025 buchbar!
Prüfungsgebühren
Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen.
Ab dem 01.01.2022 beträgt die Prüfungsgebühr 250,00 Euro
Ab dem 01.01.2025 beträgt die Prüfungsgebühr 237,00 Euro
Ab dem 01.01.2022 beträgt die Prüfungsgebühr 250,00 Euro
Ab dem 01.01.2025 beträgt die Prüfungsgebühr 237,00 Euro
Anmeldung zur Prüfung
Eine Anmeldung ist ausschließlich über den persönlichen Account der zu prüfenden Person durchzuführen. Anmeldungen durch Bildungsträger oder Arbeitgeber sind nicht möglich. Bitte lesen Sie sich die Hinweise, insbesondere die Rücktrittsregelungen, vor der Prüfungsanmeldung sorgfältig durch. Der Prüfungsrücktritt erfolgt ebenfalls über den persönlichen Account. Bei Rücktritt von der Prüfung werden folgende Prüfungsgebühren fällig:
- Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor dem Anmeldeschluss - keine Stornogebühren,
- Rücktritt nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung - 30 % der fälligen Gebühr,
- Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt - 50 % der fälligen Gebühr,
- Nichtteilnahme an der Prüfung - 75 % der fälligen Gebühr.
Anmeldeschluss für die Prüfung ist jeweils eine Woche vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Rechtsgrundlagen
- Juris: Güterkraftverkehrsgesetz
- Juris: Berufszugangsverordnung
- Prüfungsordnung (PDF) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1945 KB)
- Datenschutzerklärung
Stand: Juni 2020
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