Sach- und Fachkundeprüfungen
Die Sachkundeprüfung ist nach § 34a der Gewerbeordnung in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) vorgeschrieben für besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten sowie für die Bewachungsgewerbetreibenden. Das Bewachungsrecht sieht seit Januar 2003 eine Sachkundeprüfung für bestimmte Tätigkeiten vor.
Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Weitere Informationen zu Vorbereitungskursen finden Sie hier.
Bewachungsgewerbe
© Janina Dierks/Fotolia
Zweck der Sachkundeprüfung ist es, den Nachweis zu erbringen, dass die zu prüfenden Personen die für die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Bewachungsaufgaben erforderlichen Kenntnisse über die dafür notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachbezogenen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung erworben haben.
Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?
Die Sachkundeprüfung muss jeder – egal ob Unternehmer oder Angestellter – der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausübt oder ausüben will, erfolgreich absolviert haben:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich)
- Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
Seit Dezember 2016 sind sachkundepflichtig:
- Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen)
- Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
- Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Betriebsleiter)
Die Sachkundeprüfung ist nicht nur eine “abgeprüfte” Unterrichtung. Die Anforderungen und der Aufwand zur Vorbereitung liegen deutlich höher. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt die Unterrichtung für Bewachungspersonal. Die Aufnahme aller oben nicht genannten Bewachungstätigkeiten ist damit auch möglich.
§ 8 BewachV nennt Abschlüsse, bei deren Erwerb ein Nachweis der Unterrichtung oder Sachkunde nicht erfolgen muss. Darunter fallen beispielsweise Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugsdienst, für den waffentragenden Bereich des Zolldienst und für Feldjäger in der Bundeswehr. Die Erlaubnis wird vom zuständigen Amt für öffentliche Ordnung (zum Beispiel Ordnungsamt) erteilt.
Weitere Informationen zum Erlaubnisverfahren finden Sie hier.
§ 8 BewachV nennt Abschlüsse, bei deren Erwerb ein Nachweis der Unterrichtung oder Sachkunde nicht erfolgen muss. Darunter fallen beispielsweise Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugsdienst, für den waffentragenden Bereich des Zolldienst und für Feldjäger in der Bundeswehr. Die Erlaubnis wird vom zuständigen Amt für öffentliche Ordnung (zum Beispiel Ordnungsamt) erteilt.
Weitere Informationen zum Erlaubnisverfahren finden Sie hier.
Informationen zur Prüfung
Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und – an einem zweiten Termin – einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Minuten pro Prüfungsteilnehmer. In der mündlichen Prüfung können bis zu drei Personen zusammen geprüft werden. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer zuvor den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat.
Die Prüfungssprache ist deutsch. Die zu prüfende Person muss die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass er die Prüfungsfragen verstehen kann.
Die Prüfungssprache ist deutsch. Die zu prüfende Person muss die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass er die Prüfungsfragen verstehen kann.
Schriftliche Prüfung
Im schriftlichen Teil sind Multiple-Choice-Fragen zu allen Sachgebieten des Unterrichtungsverfahrens zu bearbeiten:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
- Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch,
- Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Auf diese Sachgebiete bezieht sich auch der Rahmenplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB), um die maßgeblichen Lerninhalte und Lernziele transparenter und verbindlicher zu machen. Neben den Sachgebieten, Erläuterungen und Schwerpunkten im mündlichen Prüfungsteil werden dort auch sogenannte Taxonomiestufen aufgeführt. So können Sie erkennen, in welcher Tiefe der genannte Inhalt gelernt werden muss.
Die schriftliche Prüfung wird als PC-Prüfung (Münster) oder Tablet-Prüfung (Gelsenkirchen) durchgeführt.
Die schriftliche Prüfung wird als PC-Prüfung (Münster) oder Tablet-Prüfung (Gelsenkirchen) durchgeführt.
Die schriftliche Prüfung findet in der IHK Nord Westfalen in Münster grundsätzlich in Raum 2.500 (Gebäude 2 | 5. Obergeschoss) statt. In der Tiefgarage der IHK in Münster stehen ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Parkplätze bei der IHK in Gelsenkirchen sind aufgrund der Innenstadtlage nur eingeschränkt vorhanden.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Teilprüfung erstreckt sich über alle genannten Sachgebiete. Hier liegt ein Schwerpunkt auf dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Abgrenzung der Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Bewachungsgewerbe, dem Gewerberecht und Datenschutz. Ein weiterer Schwerpunkt der mündlichen Teilprüfung liegt im Bereich Umgang mit Menschen, hier werden auch Situationsaufgaben gestellt:
„Wie gehen Sie in folgender Situation vor: ...?“
Häufig werden Fallbeispiele aus der Praxis für die mündliche Sachkundeprüfung genutzt. Als Prüfungsteilnehmer müssen Sie anhand von Fragen der Prüferinnen und Prüfer das richtige Verhalten in dem konkreten Fall beschreiben und begründen – auch aus rechtlicher Sicht.
Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung mit mindestens 50 Prozent der zur vergebenden Gesamtpunkte abgeschlossen wurde.
Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung mit mindestens 50 Prozent der zur vergebenden Gesamtpunkte abgeschlossen wurde.
Prüfungstermine
Die schriftlichen Prüfungen finden in der IHK in Münster sowie in Gelsenkirchen statt. Etwa jeweils ein bis zwei Wochen später werden die mündlichen Prüfungen durchgeführt. Bei Bedarf werden zusätzliche schriftliche und/oder mündliche Termine angeboten.
Schriftliche Prüfung 2024 | Anmeldeschluss | Mündliche Prüfung (voraussichtlich) |
Prüfungsort |
---|---|---|---|
18. Oktober | 18. September | 24. Oktober | Gelsenkirchen |
20. November | 20. Oktober | 27. November | Münster |
21. November | 21. Oktober | 28. November | Gelsenkirchen |
11. Dezember | 11. November | 18. Dezember | Münster |
12. Dezember | 12. November | 19. Dezember | Gelsenkirchen |
Schriftliche Prüfung 2025 | Anmeldeschluss | Mündliche Prüfung (voraussichtlich) |
Prüfungsort |
---|---|---|---|
16. Januar | 16. Dezember | 23. Januar | Gelsenkirchen |
19. Februar | 19. Januar | 26. Februar | Münster |
20. Februar | 20. Januar | 27. Februar | Gelsenkirchen |
19. März | 19. Februar | 26. März | Münster |
21. März | 21. Februar | 27. März | Gelsenkirchen |
16. April | 16. März | 23. April | Münster |
17. April | 17. März | 24. April | Gelsenkirchen |
Für den mündlichen Termin erhalten Sie eine gesonderte Einladung per E-Mail, wenn Sie den schriftlichen Teil bestanden haben. Sobald der Termin feststeht, können Sie diesen im Online-Portal einsehen.
Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist einen Monat vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin.
Wichtig: Eine Anmeldung ist ausschließlich über den persönlichen Account der zu prüfenden Person durchzuführen. Anmeldungen durch Bildungsträger oder Arbeitgeber sind nicht möglich.
Im IHK-Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ vor Beginn der Prüfung zurücktreten.
Im IHK-Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ vor Beginn der Prüfung zurücktreten.
Prüfungsgebühr
Prüfungsvorbereitung | Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Die Vorbereitung ist sowohl selbstständig, als auch mit Lehrgängen bei Bildungsträgern möglich.
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