Weiterbildung

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Für Mitarbeitende in Bewachungsunternehmen die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt werden sollen, schreibt die Bewachungsverordnung ein mindestens 40-stündiges Unterrichtungsverfahren vor. Für bestimmte, konfliktgeneigte Aufgaben ist eine Sachkundeprüfung Voraussetzung. Wer als Selbständiger das Bewachungsgewerbe ausüben will, muss ebenfalls den Sachkundenachweis im Bewachungsgewerbe nachweisen; entsprechendes gilt für gesetzliche Vertreter und Betriebsleiter von Bewachungsunternehmen, die mit Bewachungsaufgaben direkt befasst sind.
Durch die Unterrichtung sollen die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes beziehungsweise der Bewachungstätigkeit notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Zuständig für die Durchführung der Unterrichtungsverfahren und die Abnahme der Sachkundeprüfung sind ausschließlich die Industrie- und Handelskammern.

Was ist Inhalt der Unterrichtungsverfahren?

Die Unterrichtungsverfahren erstrecken sich inhaltlich auf die Sachgebiete
  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
  2. Bürgerliches Gesetzbuch (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
  3. Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
  4. Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
  5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt (insgesamt etwa elf Unterrichtsstunden);
  6. Grundzüge der Sicherheitstechnik (insgesamt etwa fünf Unterrichtsstunden).
Wichtiger Hinweis:
Für die Unterrichtung sind 40 Unterrichtsstunden vorgesehen. Die Unterrichtung erfolgt mündlich und ausschließlich in deutscher Sprache; deutsche Sprachkenntnisse auf Kompetenzniveau B1 des europäischen Referenzrahmens sind Voraussetzung.

Sofern der Unterricht ohne Fehlzeiten absolviert und durch aktive Unterrichtsbeteiligung sowie durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen festgestellt wurde, dass der Teilnehmer mit den Inhalten der Unterrichtung vertraut ist, stellt die IHK darüber eine Bescheinigung aus.

Wo wird das Unterrichtungsverfahren durchgeführt?

Die IHK Nord Westfalen führt die Unterrichtung für das Bewachungspersonal an den Geschäftsstellen in Münster (Ansprechpartnerin Nina Heisterkamp) und in Gelsenkirchen (Ansprechpartnerin Angelina Schreiber) und in Bocholt (Ansprechpartnerin Miriam Marcoux) durch. Alle Ansprechpartner finden Sie online bei Ansprechpartner A – Z.

Was kostet die Teilnahme an den Unterrichtungen?

Die Gebühr für das Unterrichtungsverfahren beträgt 303 Euro. Ab 2025 beträgt die Gebühr 276 Euro.

Unterrichtungstermine

Hier finden Sie eine Übersicht mit den kommenden Terminen zur Unterrichtung im Bewachungsgewerbe.