Zwischen- und Abschlussprüfungen

Externe Zulassung (§ 45 Absatz 2 BBiG)

An einer IHK-Abschlussprüfung kann im Ausnahmefall auch derjenige teilnehmen, der keine Ausbildung durchlaufen hat. Diese sogenannte „externe Prüfung“ regelt das Berufsbildungsgesetz in § 45 Absatz 2. Als wichtigste Voraussetzung gilt Ihre Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf, in dem Sie die Abschlussprüfung ablegen wollen.

Zulassungsvoraussetzungen

Als wichtigste Voraussetzung gilt Ihre Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf, in dem Sie die Abschlussprüfung ablegen wollen. Hier müssen Sie nach dem Berufsbildungsgesetz das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungsdauer des Berufes in dem von Ihnen angestrebten Ausbildungsabschluss gearbeitet haben.
  • Dauer der Berufstätigkeit:
    Bei einer Regelausbildungsdauer von 3 bzw. 3,5 Jahren ist eine Berufstätigkeit von mindestens 4 Jahren und 6 Monaten beziehungsweise 5 Jahren und 3 Monaten nachzuweisen. Bei Teilzeittätigkeiten verlängert sich die nachzuweisende Berufstätigkeit äquivalent zu einer Vollzeitbeschäftigung.
    Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden.
  • Art der Berufstätigkeit:
    Externe können grundsätzlich nur nach einschlägiger beruflicher Tätigkeit zur Prüfung zugelassen werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen. Dies weisen Sie über Kopien von qualifizierten Arbeitszeugnissen beziehungsweise Tätigkeitsnachweisen nach.
Beispiel: Für einen dreijährigen Ausbildungsberuf, wie zum Beispiel „Kauffrau für Büromanagement“, sind dies viereinhalb Jahre Berufspraxis. Bei einem zweijährigen Ausbildungsberuf, wie zum Beispiel “Verkäufer/-in” müssen drei Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Zu welchem Zeitpunkt kann die Zulassung zur so genannten „Externen-Prüfung" beantragt werden?

Ein Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Absatz 2 BBiG kann gestellt werden, wenn mindestens die Hälfte der erforderlichen Zeit der Berufstätigkeit nachgewiesen werden kann. Eine Zulassung zur Abschlussprüfung unter Auflagen, wie zum Beispiel dem Erwerb zusätzlicher Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld bis zum Zeitpunkt der Prüfung, ist grundsätzlich möglich.
Zahlreiche Weiterbildungsanbieter bieten Vorbereitungslehrgänge auf die so genannte „Externen-Prüfung" an. Es empfiehlt sich, die Zulassung zur Abschlussprüfung bei der IHK Nord Westfalen vor Anmeldung zu einem Lehrgang prüfen zu lassen.
Die Unterlagen zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollten spätestens vier Wochen vor dem Antragschluss (Winter: 30.04 | Sommer: 31.10) der gewünschten Prüfung bei der IHK eingereicht werden.

Bis wann muss der Antrag auf Zulassung gestellt werden?

Bitte beachten Sie die Antragsfristen für die Abschlussprüfung:
Anträge, die nach den vorgenannten Terminen eingehen, können für die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht mehr berücksichtigt werden.

Wann finden die Prüfungen statt?

Die Abschlussprüfungen finden in der Regel jeweils im Sommer und Winter statt. Die genauen Anmelde- und Prüfungstermine finden Sie hier:

Wie hoch ist die Gebühr?

Die Teilnahme an der externen IHK-Prüfung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der jeweiligen Abschlussprüfung beziehungsweise dem Ausbildungsberuf.

Welche IHK ist für mich verantwortlich?

Die Zulassung zur Prüfung wird bei der IHK beantragt, in deren Bezirk die zu prüfende Person wohnt. Die IHK Nord Westfalen ist Ansprechpartnerin für das Münsterland und die Emscher-Lippe-Region. Andere IHKs können im IHK-Finder recherchiert werden.

Wo kann ich die Zulassung zur Prüfung als “Externer” beantragen?

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Für die schriftlichen Prüfungsbereiche benötigen Sie umfangreiche Kenntnisse, die normalerweise überwiegend durch die Berufsschule - im Rahmen der regulären Ausbildung - vermittelt werden. Um diese Prüfungsbereiche bestehen zu können, müssen Sie sich die erforderlichen Kenntnisse im Selbststudium aneignen. Hier finden Sie einige Hinweise, die Ihnen helfen können, diesen Part erfolgreich zu absolvieren:
  1. Für einige ausgewählte Ausbildungsberufe bieten Träger prüfungsvorbereitende Kurse an. Informationen über diese Kurse und viele weitere praktische Hinweise erhalten Sie auf unserer Infoseite Prüfungsvorbereitung für Auszubildende.
  2. Bei Abschlussprüfungen, deren Aufgaben bundesweit erstellt werden, bieten einige Verlage alte Prüfungsaufgaben zum Erwerb an. Für die industriell-technischen Berufe finden Sie diese Aufgabensätze unter www.christiani.de sowie für die kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Berufe unter www.u-form.de. Weitere Hinweise sind bei den Aufgabenerstellungseinrichtungen AkA Nürnberg und PAL zu finden.
Zu den praktisch abgeprüften Prüfungsbereiche in der industriell-technischen Ausbildung werden in der Regel so genannte "Materialbereitstellungslisten" geliefert, aus denen hervorgeht, was Sie für die praktische Prüfung benötigen. Diese Listen erhalten Sie rechtzeitig und unaufgefordert nach der Anmeldung zur Abschlussprüfung.

Alternative Möglichkeiten, den Ausbildungsabschluss in einem IHK-Ausbildungsberuf zu erwerben

Die Externenprüfung ist nicht der einzige Weg, einen Berufsabschluss zu erhalten. Andere Möglichkeiten sind:

1. Ausbildung:

Sie schließen mit einem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag über eine Regelausbildungsdauer von in der Regel drei Jahren ab. Über die Möglichkeiten einer Vertragsverkürzung informiert Sie unser Artikel Verkürzung der Ausbildungszeit.

2. Umschulung:

Sie können nach Genehmigung durch die Agentur für Arbeit an einer Einzel- oder Gruppenumschulung teilnehmen:
a) Sie schließen einen Einzelumschulungsvertrag mit einem Umschulungsbetrieb über eine Vertragsdauer von zwei Jahren ab.
b) Sie absolvieren eine Gruppenumschulung bei einem Umschulungsträger für die Dauer von in der Regel 21 (bzw. 24) Monaten. Innerhalb der Umschulung nehmen Sie für die Dauer von circa sechs Monaten an einem Praktikum in einem anerkannten Praktikumsbetrieb teil.
Weitere Möglichkeiten: