REACH
Europäische Chemikalienagentur prüft 74 Stoffe zur Aufnahme in SVHC-Liste
Planung der Fortschreibung der SVHC-Liste von 2020-2022
Helsinki, 07.11.2019. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihren Plan fortgeschrieben, wonach die nationalen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH in den Jahren 2020 bis 2022 nun insgesamt 74 weitere Stoffe auf ihre Risiken hin bewerten sollen. Die von der ECHA vorgeschlagene Stoffliste enthält insgesamt 7 weitere Stoffe im Vergleich zum vorausgegangenen Vorschlag der ECHA aus dem März 2019 (unter dem Namen “Community Rolling Action Plan“, kurz CoRAP). Zwei Stoffe aus diesem ersten Vorschlag wurden nun wiederum aus der Liste entfernt.
Mitteilungspflichten und Zulassungen sind die Folge
Damit könnten langfristig Auswirkungen für diverse Produkte einhergehen. Die insgesamt 74 Stoffe der CoRAP-Liste kommen in verschiedenen Produkten, etwa im Bereich Kosmetik, vor. Umfasst ist u. a. auch Phenol, isopropylated, phosphate (3:1), welches in Schmierstoffen oder Farben eingesetzt wird.
Betroffenheit bereits jetzt prüfen
Stoffbewertungen unter REACH durch nationale Behörden können in der Folge u. a. zu einer Aufnahme der Stoffe auf die sogenannte Kandidatenliste (“besonders besorgniserregende Stoffe“, kurz SVHCs) und zu Mitteilungspflichten und Beschränkungen führen.
Die ECHA empfiehlt Unternehmen, ihre Betroffenheit bereits jetzt zu prüfen: Registranten der betroffenen Stoffe sollten sich etwa mit den zuständigen nationalen Behörden und mit Co-Registranten in Verbindung setzen. Nachgeschaltete Anwender sollten ihre verfügbaren Informationen überprüfen und diese mit den Stoffregistranten teilen. Die Registrierungsdossiers der Stoffe sollten aktuell sein.
Die ECHA empfiehlt Unternehmen, ihre Betroffenheit bereits jetzt zu prüfen: Registranten der betroffenen Stoffe sollten sich etwa mit den zuständigen nationalen Behörden und mit Co-Registranten in Verbindung setzen. Nachgeschaltete Anwender sollten ihre verfügbaren Informationen überprüfen und diese mit den Stoffregistranten teilen. Die Registrierungsdossiers der Stoffe sollten aktuell sein.
Weitere Informationen
Quelle: ECHA, DIHK