Neues Tagesseminar
Product-Compliance im internationalen Kontext
REACH und Co. fordern umfangreiche Kommunikation innerhalb der Lieferkette
Internationale Stoffbeschränkungen Fordern transparente Kommunikation
© Voltaire
Pforzheim, 19.11.2019. Die REACH-Verordnung (EU(VO) 1907/2006) hat vor über 12 Jahren als oberstes Ziel – neben der Erfassung sämtlicher am Markt befindlicher Chemikalien – die Substitution kritischer Stoffe und Substanzen auf europäischer Ebene definiert und arbeitet mit großer Konsequenz an der Umsetzung dieser Vorgabe.
Im Mai 2018 wurde die letzte Übergangsphase der Registrierung der s. g. Phase-In-Stoffe (Alt-Stoffe, die bereits in der EU “vor” REACH erfasst waren) abgeschlossen. Damit sind bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki über 22.000 Stoffe und Stoffgemische sowie deren Dossiers erfasst. Die europäischen Gremien gehen nun weiter in die Detailarbeit und hinterfragen sämtliche dieser Substanzen.
Beispiel REACH: SVHC-Liste wächst weiter
Parallel zur Registrierung aller Chemikalien ist seit 2008 die Kandidatenliste, auch SVHC-Liste genannt, kontinuierlich von ursprünglich 15 auf mittlerweile 197 Stoffe (Stand Mai 2019) angewachsen.
In der SVHC-Liste (Substances of Very High Concern) werden Stoffe geführt, die “krebserregend, mutagen, reproduktionstoxisch (CMR), persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) sind oder, die Anlass zu ähnlicher Besorgnis geben, wie z. B. solche mit hormoneller Wirkung oder Stoffe, die die Atemwege sensibilisieren.” (Artikel 57 REACH)
Grundsätzlich löst ein Erscheinen eines Stoffes auf dieser SVHC-Liste zunächst “nur” eine Mitteilungspflicht innerhalb der Lieferkette aus (wenn mehr als 0,1 Gewichts-% in einem Erzeugnis vorhanden ist). Viel weitreichender sind aber die Folgen für diesen Stoff im weiteren Verlauf des von REACH festgelegten Procederes.
Die Existenzberechtigung eines SVHC-Stoffes wird regelmäßig von den technischen und sozioökonomischen Ausschüssen der EU (RAC und SEAC) insofern hinterfragt, ob der technische und gesellschaftliche Nutzen des Stoffes der Gefahr, die vom Stoff ausgeht noch überwiegt oder ob eine Substitution durch ungefährliche Chemikalien möglich und zumutbar ist.
Wird letzteres beschlossen, ist der SVHC-Stoff “dem Untergang geweiht”, seine Verwendung zunächst stark reglementiert (Sunset-Date, Zulassungsverfahren, REACH, Anh. XIV) und in Zukunft irgendwann verboten (Substitutionspflicht).
Ein Schicksal, das nicht nur exotischen Nischenchemikalien droht, sondern auch weitverbreitete Stoffe (wie z. B. Chrom- oder Bleiverbindungen) bereits ereilt.
Noch existieren zahlreiche Ausnahmen und Übergangszeiträume, aber auch deren Ende ist absehbar.
Internationale Vorgaben fordern “gläsernes” Erzeugnis
Diese und andere auch internationale Reglementierungen von Chemikalien fordern von allen Akteuren innerhalb der Lieferkette eine funktionierende Kommunikation. Jedes national und international tätige Unternehmen muss über Inhaltsstoffe in ihren produzierten, zugelieferten und verwendeten Erzeugnissen und deren Beschränkungen jederzeit und aktuell Bescheid wissen.
Ist ein beschränkter Stoff im Erzeugnis vorhanden, ist jeder Verwender gut beraten, sich frühzeitig um Alternativen zu bemühen, denn die europäische REACH ist nur eine von vielen internationalen Regelungen im Chemikalien- und Produktrecht, die kritische Stoffe ersetzen möchte und damit das “gläserne Erzeugnis” im eigenen Unternehmen notwendig macht. Die Verwendung eines ggf. sogar verbotenen Stoffes wäre haftungsrechtlich fatal.
Neues IHK-Tagesseminar zu Product-Compliance konzipiert
Die Komplexität dieser Vorgaben und die verschiedensten Akteure stellen gerade kleine und mittelständische Unternehmen vor immense Herausforderungen. Die IHK Nordschwarzwald hat darauf reagiert und ein Tagesseminar neu konzipiert. Das Tagesseminar Product-Compliance in internationalen Kontext findet erstmals am 09.07.2020 im Hohenwart-Forum statt. Teilnehmer lernen die verschiedenen internationalen Anforderungen an Produkte anhand von Beispielen aus dem Umwelt- und Chemikalienrecht kennen und haben so die Möglichkeit, eine interne und externe Kommunikationsstrategie zu entwickeln.
Netzwerk REACH Baden Württemberg
Das Netzwerk REACH Baden Württemberg hat die Thematik der SVHC-Stoffe sehr gut und ausführlich zusammengestellt.
Zusammenstellung internationaler Vorgaben
Die OECD listet internationale Regulierungen und Restriktionen übersichtlich auf.
Quelle: IHK Nordschwarzwald