Konfliktmineralien

Konfliktmineralien: Nicht nur die USA fordern Sorgfalt innerhalb der Lieferkette

EU-Importeure ab 01.01.2021 gefordert

Pforzheim, 15.05.2019. Zulieferer für den US-amerikanischen Markt kennen die Berichtspflichten des „Dodd-Frank-Acts“. Laut dieser Vorgabe sind US-börsenorientierte Unternehmen aufgefordert über die Herkunft der s. g. Konfliktmineralien Zinn, Tantal, Wolfram und Gold Auskunft zu geben, wenn diese aus dem Kongo und den benachbarten Krisenregionen stammen.
Vielfach wurden diese Berichtspflichten als alleinige US-amerikanische „Idee“ angesehen. Dabei vergisst man aber, dass der Aspekt der Ächtung dieser „dreckigen“ Rohstoffe, die im Zusammenhang mit Krieg, Menschenrechtsverletzungen und Korruption gewonnen werden, auf Initiative der internationalen Staatengemeinschaft, der OECD, entstanden ist.
Im Jahr 2017 hatte die EU nachgezogen und sich mit einer Verordnung dieser Konfliktmineralien angenommen.
Das entscheidende Element ist sowohl beim Dodd-Frank-Act, als auch bei den EU-Vorgaben eine funktionierende Kommunikation innerhalb der Lieferkette. Ein wesentlicher Unterschied aber ist, dass die US-Vorgaben den “Inverkehrbringer” des Produktes in die Pflicht nehmen (Ende der Lieferkette), die EU-Vorgaben sich hauptsächlich an den Importeur des Rohstoffes (Anfang der Lieferkette) richten.

EU (VO) 2017/821 fordert Sorgfaltspflichten beim Import

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 19.05.2017 die Verordnung (EU) 2017/821 zur Festlegung von Pflichten von EU-Importeuren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von bestimmten Mineralien und Metallen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten veröffentlicht. Laut Artikel 20 Abs. 2 der EU-Verordnung gilt der Hauptteil der Bestimmungen ab dem 09.07.2017.
Erst ab dem 01.01.2021 gelten dagegen die Pflichten für die EU-Importeure zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, festgelegt in den Artikeln 3 Abs. 1 und 2, 4 bis 7 der Verordnung (Pflichten in Bezug auf das Managementsystem, Risikomanagementpflichten, Verpflichtung zur Durchführung von Prüfungen durch Dritte, Offenlegungspflichten).

Internationale Ächtung der Konfliktmineralien

Die Europäische Kommission hatte 2014 einen Verordnungsentwurf zur Einrichtung eines Systems für die Selbstzertifizierung von verantwortungsvollen Importeuren von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konflikt- und Krisenregionen veröffentlicht. Die EU will mit dieser Verordnung zur verantwortungsvollen Handelsstrategie für Mineralien aus Konfliktgebieten dazu beitragen, dass die Finanzierung bewaffneter Konflikte durch Erträge aus dem Mineraliengeschäft in Konfliktregionen eingedämmt wird, indem eine verantwortungsvolle Beschaffungspraxis von EU-Unternehmen in Bezug auf Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus solchen Gebieten etabliert wird.

Begriff der Krisenregion weiter gefasst, als bei Dodd-Frank

Der Anwendungsbereich der Verordnung erfasst alle Konflikt- und Hochrisikoregionen weltweit und versteht darunter Gebiete, in denen bewaffnete Konflikte geführt werden oder die sich nach Konflikten in einer fragilen Situation befinden. In der Verordnung werden auch solche Gebiete als Konflikt- und Hochrisikogebiete bezeichnet, in denen Staatsführung und Sicherheit schwach oder nicht vorhanden sind und in denen weit verbreitete und systematische Verstöße gegen internationales Recht einschließlich Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Die Europäische Kommission will den EU-Einführern/Wirtschaftsbeteiligten ein Handbuch zur Unterstützung der Identifizierung von Konflikt- und Hochrisikogebieten zur Verfügung stellen.

Freiwillige Zertifizierungssysteme werden anerkannt

Aufgrund der bereits zahlreichen auf freiwilliger Basis bestehenden Zertifizierungssysteme sieht die Verordnung die Anerkennung dieser Systeme unter bestimmten Voraussetzungen vor (regelmäßige Überprüfung, „Due Diligence“). Damit sollen Doppelbelastungen und daraus resultierende Wettbewerbsnachteile für die betroffenen Unternehmen verhindert werden.
Größere Hersteller müssen zudem darüber informieren, wie sie dafür Sorge tragen, dass sie die Vorgaben der neuen Verordnung bereits ab der Rohstoffquelle einhalten. Besondere Verwendung finden die betroffenen Mineralien in der Herstellung von High-Tech-Geräten wie beispielsweise in der Elektronik-, Auto- oder Bauindustrie. Die Einhaltung der Sorgfaltspflicht soll durch Behörden der EU-Mitgliedstaaten kontrolliert werden, wobei recycelte Mineralien und sehr geringe Importmengen - wie beispielsweise für Zahnersatz oder Schmuck - ausgenommen sind (5 % aller Importe).
Die Pflichten für EU-Importeure gelten ab dem 01.01.2021. Bis dahin haben die Mitgliedstaaten und Importeure Zeit, Möglichkeiten zur Umsetzung der neuen Verpflichtungen auszuarbeiten. Die Wirksamkeit der Verordnung wird bis zum 01.01.2023 und danach alle drei Jahre überprüft werden.
Zum Text der EU-Verordnung 2017/821: Link

Merkblatt zum Dodd-Frank-Act

Bis zum 31.05.2014 mussten US-börsennotierte Unternehmen erstmals die Verwendung sogenannter Konfliktmaterialien offenlegen. Ein gemeinsames Merkblatt der Wirtschaftsverbände informiert über Details.
Quelle: DIHK, IHK S, verändert